Internet-Beschwerdestelle

Nach Eröffnung der »SPAM-Beschwerdestelle« vergangenen Herbst (mehr dazu hier) hat nun eine Internet-Beschwerdestelle ihre Pforten geöffnet.

Nach Berichten von Hessen-IT soll die Beschwerdestelle, ein Gemeinschaftsprojekt vom »Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V.« und »Freiwilligen Selbstkontrolle Multimediadiensteanbieter e.V.«, Anlaufpunkt für Internetnutzer sein, denen illegale Machenschaften im Netz auffallen.
Ob WWW, E-Mail, Spam, Tauschbörsen, P2P, Chat, Newsgroups, Diskussionsforen, Mobile Inhalte oder was einem sonst noch einfällt, hier kann per Formular ‘angeschwärzt’ werden.

Aus der Website:
Oftmals fehlt es für eine Strafverfolgung an Hinweisen auf die Fundstellen illegaler Inhalte. Die Internet-Beschwerdestelle arbeitet mit Strafverfolgungsbehörden, den Internet Service Providern und weltweiten Partnern zusammen, damit derartige Inhalte aus dem Netz verschwinden und Täter überführt werden können. Jeder kann mithelfen, damit das Internet sicherer wird.

Eine Beschwerde ist nicht anonym möglich, was für mich nachvollziehbar ist. Allerdings wird das nicht nur Konkurrenz-Anschwärzer abhalten, sondern auch so manch anderen. Wenn man seinen Namen angeben muss, bekommen manche doch weiche Knie. Für einen sehr sensiblen Bereiche, dem Bereich Kinderpornografie, wird allerdings ausdrücklich eine Ausnahme gemacht.

Natürlich wird man nun wieder die “Blockwart”-Diskussion führen, aber ich bin im Zweifel immer doch eher für Opfer- als für Täterschutz. Und letztendlich kann die Beschwerdestelle auch nur an die Ermittlungsbehörden weitergeben und dort muß man entscheiden und die Sache bewerten.

Ganz neu ist so eine Online-Beschwerdemöglichkeit nicht. Bereits 1998 wurde die Diskussion geführt (siehe auch der damalige Newsletter) und es gab zu der Zeit eine zentrale Stelle, an die man Anzeigen aus der Ecke Kinderpornografie schicken konnte (leider habe ich die Fundstelle nicht mehr zur Hand). Hintergrund: Grundsätzlich ist jeder, der kinderpornografische Inhalte sichtet auch selbst im Visier der Ermittler. Denn bereits der Besitz ist strafbar – und mit dem Laden des Bildes (ob gewollt oder ungewollt) ist man schon besitzend. Vielleicht ist oben beschriebene Ausnahme ein Resultat dieser rechtlichen Erwägung, eine Gesetzesänderung ist mir jedenfalls nicht bekannt.

Aber – wie auch damals beschrieben – es steht auch immer der Weg direkt zur Polizei offen. Wobei das nicht immer sehr angenehm ist, weil die Polizei a) meist chronisch keine Zeit hat und b) an strenge bürokratische Vorgehensweisen gebunden ist. Wer allein den Diebstahl eines Fahrrads einmal angezeigt hat, wird wissen, was ich meine…

Vielleicht dient so eine Beschwerdestelle also dazu, Schwellenangst abzubauen und mehr Zivilcourage zu fördern. Das ‘Ich-seh-einfach-nicht-hin’-Prinzip ist nämlich auch keine Lösung. Vielleicht sollte man dies in der Diskussion dem Blockwart-Argument gegenüberstellen.

Internet-Beschwerdestelle
http://www.internet-beschwerdestelle.de

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Ich glaub, das war's.