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4. Oktober 2006

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Eine subjektive unbrisante Meinung von Alexander am 4. Oktober 2006 14:38

about:abmahnung


Auf der Suche nach dem entscheidenden Punkt.

Wir haben derzeit einige Abmahnungen in Bloggersdorf (aktuell Mario), doch die Diskussion ist diffus, die Reaktionen mitunter diametral, das Rechtsverständnis irritiert.

Worum geht es eigentlich wirklich?

Allen mir bekannten Abmahnungen ist folgendes gemeinsam:
Alle sind eigentlich berechtigt.

Denn immer lag eine tatsächliche Rechtsverletzung vor und der Betroffene sah das auch ein, wußte was er tat und wofür er nun die Quittung kassierte, oder ahnte es wenigstens (bspw. wenn die Wortwahl über das Ziel hinausschoß), oder er hätte es mit etwas mehr Aufmerksamkeit erkennen können (wie die Mario-Sache, denn da stand tatsächlich “Alle Rechte vorbehalten”) – oder sogar müssen.

Warum also die Aufregung?

Weil – bitte korrigiert mich oder sagt mir dazu eure Meinung – entweder
(1) man einfach nicht einsehen will, dass das “verboten” ist
(2) man sich nicht immer alles gefallen und vorschreiben lassen will
(3) man sich um sowas nie kümmert (und die anderen ja auch nicht!)
(4) man das für eine Kleinigkeit hielt
(5) man in Wirklichkeit gar nicht kapiert hat, worum es geht und Abmahnung immer Scheiße findet
oder
(6) man die Mittel-Zweck-Relation aus dem Ruder sieht.

Zu den Punkten:
Persönliches Rechtsempfinden (1) halte ich für obsolet. Erstens weil es nicht sein kann, dass jeder macht was ihm gefällt und weil zweitens genau die gern andersrum argumentieren, wenn es ihre eigenen Werke angeht. Ich hab so manchen schon erlebt, der hemmungslos Ideen im Webdesign woanders abkupferten, dann aber stinksauer darauf reagierten, wenn ein anderer von ihnen selbst irgendwas übernahmen.
Dem Non-Konformismus (2) ist ebenso nicht zu helfen. Durch Rechtsbruch hat sich noch kein System geändert. Rebellion gerne, aber dann auch mit einem Konzept, das auch alle trägt.
Dem, der notorisch gegen alle Regeln verstößt (3), ist leider gar nicht zu helfen. Hier fehlt mir auch mein Mitleid. Mag sein, dass überhaupt das ganze System um Besitz und Eigentum uncool und vom Ansatz her falsch ist, aber von Anarchie halte ich nichts. Zudem gilt auch noch der Satz: Keine Gleichheit im Unrecht. Nur weil andere es falsch machen, legitimiert mich das noch lange nicht. Und die Mehrheit hält sich nun mal an die Regeln [außer im Straßenverkehr].
Die Sache mit der Kleinigkeit (4) wird da schon interessanter. Doch die wird erst in der Gegenüberstellung (6) interessant. Denn was eine Kleinigkeit ist, dass sollte auch ein Einzelner nicht für sich selbst bestimmen (dürfen). Ob das eine Bildchen nur doch nur “ein Bildchen” ist oder nicht, dass soll schon der bestimmen dürfen, der es gemacht hat. Auch ich habe bei bestimmten Fotos keine Probleme, wenn sie bei mir “geklaut” werden, bei einigen anderen schon. Und welche was sind, dass darf man schon meiner eigenen Beurteilung überlassen.
Die vollkommene Verkennung der tatsächlichen rechtlichen Problematik (5) ist am häufigsten anzutreffen. In der rainer-Sache zum Beispiel ging es um den Streitwert, nicht um den Media-Markt im Allgemeinen. Es geht eigentlich meistens um die Höhe des zu zahlenden Honorars, denn – siehe oben – meistens weiß man schon, dass man in der Sache im Unrecht ist. – Und so wird mitunter munter durch die Gegend diskutiert, zu Boykotten aufgerufen und beschimpft, ohne dass es irgendwas mit der eigentlichen Problematik zu tun hat. – Das schadet der ganzen Diskussion, wenn ihr mich fragt.

Entscheidend ist aber der letzte Punkt, das Verhältnis zwischen Mittel und Zweck (6).
Die Abmahnung ist nämlich durchaus ein sehr sinnvolles Instrument um sich als Betroffener zur Wehr zu setzen ohne die Gerichte zu bemühen. Ich finde die Abmahnung eigentlich ok, und in den angesprochenen Fällen auch legitim – soweit ich das besehen konnte. Sogar eine Art Unterlassungserklärung finde ich gut, aber die beigefügte Kostennote, die bringt das Instrument in den Verruf und den eigentliche Zweck zu Fall. Weil: Man soll durch die Abmahnung doch eigentlich die Chance haben ein Fehlverhalten einzusehen und abzustellen. Jede Zeitung hat das Recht auf eine Gegendarstellung, warum haben Blogger nicht das Recht auf eine Distanzierung vom eigenen Verhalten ohne gleich finanziell schwer angeschlagen zu werden?

Man solle nicht vergessen: Hier tummeln sich viele Jugendliche, viele ohne große Lebenserfahrung und natürlich ohne juristische Vorkenntnisse. 1.500 Euro sind für manche drei Monatsmieten, führen zur finanziellen Katastrophe.

Daher mein Vorschlag an die Politik: Führt das Mittel wieder an den Zweck heran.

Um eine vernünftige Reaktionsmöglichkeit zu gewährleisten sollte das Prinizip der Ultima Ratio greifen: Erst ist das mildeste Mittel anzuwenden. Und das sollte in jedem Fall eine formlose schriftliche Aufforderung sein, das Fehlverhalten abzustellen, sich öffentlich zu distanzieren (im Falle einer Publikation) und sich für die Zukunft zu verpflichten dies nicht zu wiederholen. Reagiert hier der Verursacher sofort und ohne Widerstand, muss die Sache erledigt sein!

Es gilt auch hier das Gebot der Abwägung!

Natürlich muss der Geschädigte sich nicht auf eine Diskussion einlassen und es ist natürlich sein Recht die Rechtslage von einem Anwalt prüfen zu lassen. Aber eine unjuristische Aufforderung nach eigenem Rechtsempfinden des Betroffenen ist zumutbar! Diese müßte dann natürlich rechtlich als unverbindlich eingestuft werden und keine nachteiligen rechtlichen Konsequenzen haben (also insbesondere keinerlei Folgen ähnlich einer Präjudiz in eigener Sache und auch keine Anerkennung einer Rechtspflicht etc. pp.). Ein rein subjektives Schreiben mit der Formulierung der eigenen Meinung, die dann später auch ganz oder teilweise neu formuliert und definiert werden könnte. “Später”, das wäre dann der Fall, wenn der auf diese Weise Aufgeforderte die Rechtsansicht nicht teilt, der Aufforderung nicht nachkommt oder selbst rechtliche Schritte einleitet. Und auch wenn der Aufgeforderte nur teilweise der Sache nachkommt (bspw. Entfernung, aber ohne Distanzierung oder Verpflichtung für die Zukunft), dürfte dies für den Betroffenen (Rechtsinhaber) ohne nachteilige Konsequenzen sein und er das Recht haben, eine gebührenbewehrte Abmahnung einzuleiten.

Dieses vorgeschaltete Verfahren würde spontan jede Art von Abmahnungsmissbrauch (Stichwort: Serienabmahnung, siehe aber auch den ironischen Vermerk zum aktuellen Fall im lawblog) im Keim ersticken und den Interessen aller Seiten gerecht werden. Soweit jemand bereits mehrfach bekanntermaßen auffällig wurde, könnte man darüber diskutieren dieses Verfahren für diese Person übergehen zu können.

Stimmt ihr mir zu? Wer kann dazu Ja sagen? Sollen wir das mal formulieren (ggf. mit Korrekturen) und an die entsprechenden Politiker (wie Frau Zypries) weiterleiten?

Anm.: Soweit hier Ungenauigkeiten oder falsche Darstellung bei einzelnen Sachverhalten auftauchen, so bitte ich um Information, ich werde das umgehend klar stellen. Dies nur meine subjektive Betrachtungsweise der Vorgänge.
Der Grund für diesen Artikel: Ich bin einfach nicht dafür, andauernd nur rumzujammern und Geld für die Schadensbehebung zu sammeln. Ich möchte das gerne etwas konkreter werden lassen und unserer Forderung nach Veränderung eine Stimme verleihen, dazu braucht es aber erst einmal eine Forderung, eine formulierte Forderung.

[Mittagspause Ende - was ein gehetze...]

Update 14.01.2007:
about:abmahnung (II)




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Ich glaub, das war's.




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