4. Oktober 2006
Auf der Suche nach dem entscheidenden Punkt.
Wir haben derzeit einige Abmahnungen in Bloggersdorf (aktuell Mario), doch die Diskussion ist diffus, die Reaktionen mitunter diametral, das Rechtsverständnis irritiert.
Worum geht es eigentlich wirklich?
Allen mir bekannten Abmahnungen ist folgendes gemeinsam:
Alle sind eigentlich berechtigt.
Denn immer lag eine tatsächliche Rechtsverletzung vor und der Betroffene sah das auch ein, wußte was er tat und wofür er nun die Quittung kassierte, oder ahnte es wenigstens (bspw. wenn die Wortwahl über das Ziel hinausschoß), oder er hätte es mit etwas mehr Aufmerksamkeit erkennen können (wie die Mario-Sache, denn da stand tatsächlich “Alle Rechte vorbehalten”) – oder sogar müssen.
Warum also die Aufregung?
Weil – bitte korrigiert mich oder sagt mir dazu eure Meinung – entweder
(1) man einfach nicht einsehen will, dass das “verboten” ist
(2) man sich nicht immer alles gefallen und vorschreiben lassen will
(3) man sich um sowas nie kümmert (und die anderen ja auch nicht!)
(4) man das für eine Kleinigkeit hielt
(5) man in Wirklichkeit gar nicht kapiert hat, worum es geht und Abmahnung immer Scheiße findet
oder
(6) man die Mittel-Zweck-Relation aus dem Ruder sieht.
Zu den Punkten:
Persönliches Rechtsempfinden (1) halte ich für obsolet. Erstens weil es nicht sein kann, dass jeder macht was ihm gefällt und weil zweitens genau die gern andersrum argumentieren, wenn es ihre eigenen Werke angeht. Ich hab so manchen schon erlebt, der hemmungslos Ideen im Webdesign woanders abkupferten, dann aber stinksauer darauf reagierten, wenn ein anderer von ihnen selbst irgendwas übernahmen.
Dem Non-Konformismus (2) ist ebenso nicht zu helfen. Durch Rechtsbruch hat sich noch kein System geändert. Rebellion gerne, aber dann auch mit einem Konzept, das auch alle trägt.
Dem, der notorisch gegen alle Regeln verstößt (3), ist leider gar nicht zu helfen. Hier fehlt mir auch mein Mitleid. Mag sein, dass überhaupt das ganze System um Besitz und Eigentum uncool und vom Ansatz her falsch ist, aber von Anarchie halte ich nichts. Zudem gilt auch noch der Satz: Keine Gleichheit im Unrecht. Nur weil andere es falsch machen, legitimiert mich das noch lange nicht. Und die Mehrheit hält sich nun mal an die Regeln [außer im Straßenverkehr].
Die Sache mit der Kleinigkeit (4) wird da schon interessanter. Doch die wird erst in der Gegenüberstellung (6) interessant. Denn was eine Kleinigkeit ist, dass sollte auch ein Einzelner nicht für sich selbst bestimmen (dürfen). Ob das eine Bildchen nur doch nur “ein Bildchen” ist oder nicht, dass soll schon der bestimmen dürfen, der es gemacht hat. Auch ich habe bei bestimmten Fotos keine Probleme, wenn sie bei mir “geklaut” werden, bei einigen anderen schon. Und welche was sind, dass darf man schon meiner eigenen Beurteilung überlassen.
Die vollkommene Verkennung der tatsächlichen rechtlichen Problematik (5) ist am häufigsten anzutreffen. In der rainer-Sache zum Beispiel ging es um den Streitwert, nicht um den Media-Markt im Allgemeinen. Es geht eigentlich meistens um die Höhe des zu zahlenden Honorars, denn – siehe oben – meistens weiß man schon, dass man in der Sache im Unrecht ist. – Und so wird mitunter munter durch die Gegend diskutiert, zu Boykotten aufgerufen und beschimpft, ohne dass es irgendwas mit der eigentlichen Problematik zu tun hat. – Das schadet der ganzen Diskussion, wenn ihr mich fragt.
Entscheidend ist aber der letzte Punkt, das Verhältnis zwischen Mittel und Zweck (6).
Die Abmahnung ist nämlich durchaus ein sehr sinnvolles Instrument um sich als Betroffener zur Wehr zu setzen ohne die Gerichte zu bemühen. Ich finde die Abmahnung eigentlich ok, und in den angesprochenen Fällen auch legitim – soweit ich das besehen konnte. Sogar eine Art Unterlassungserklärung finde ich gut, aber die beigefügte Kostennote, die bringt das Instrument in den Verruf und den eigentliche Zweck zu Fall. Weil: Man soll durch die Abmahnung doch eigentlich die Chance haben ein Fehlverhalten einzusehen und abzustellen. Jede Zeitung hat das Recht auf eine Gegendarstellung, warum haben Blogger nicht das Recht auf eine Distanzierung vom eigenen Verhalten ohne gleich finanziell schwer angeschlagen zu werden?
Man solle nicht vergessen: Hier tummeln sich viele Jugendliche, viele ohne große Lebenserfahrung und natürlich ohne juristische Vorkenntnisse. 1.500 Euro sind für manche drei Monatsmieten, führen zur finanziellen Katastrophe.
Daher mein Vorschlag an die Politik: Führt das Mittel wieder an den Zweck heran.
Um eine vernünftige Reaktionsmöglichkeit zu gewährleisten sollte das Prinizip der Ultima Ratio greifen: Erst ist das mildeste Mittel anzuwenden. Und das sollte in jedem Fall eine formlose schriftliche Aufforderung sein, das Fehlverhalten abzustellen, sich öffentlich zu distanzieren (im Falle einer Publikation) und sich für die Zukunft zu verpflichten dies nicht zu wiederholen. Reagiert hier der Verursacher sofort und ohne Widerstand, muss die Sache erledigt sein!
Es gilt auch hier das Gebot der Abwägung!
Natürlich muss der Geschädigte sich nicht auf eine Diskussion einlassen und es ist natürlich sein Recht die Rechtslage von einem Anwalt prüfen zu lassen. Aber eine unjuristische Aufforderung nach eigenem Rechtsempfinden des Betroffenen ist zumutbar! Diese müßte dann natürlich rechtlich als unverbindlich eingestuft werden und keine nachteiligen rechtlichen Konsequenzen haben (also insbesondere keinerlei Folgen ähnlich einer Präjudiz in eigener Sache und auch keine Anerkennung einer Rechtspflicht etc. pp.). Ein rein subjektives Schreiben mit der Formulierung der eigenen Meinung, die dann später auch ganz oder teilweise neu formuliert und definiert werden könnte. “Später”, das wäre dann der Fall, wenn der auf diese Weise Aufgeforderte die Rechtsansicht nicht teilt, der Aufforderung nicht nachkommt oder selbst rechtliche Schritte einleitet. Und auch wenn der Aufgeforderte nur teilweise der Sache nachkommt (bspw. Entfernung, aber ohne Distanzierung oder Verpflichtung für die Zukunft), dürfte dies für den Betroffenen (Rechtsinhaber) ohne nachteilige Konsequenzen sein und er das Recht haben, eine gebührenbewehrte Abmahnung einzuleiten.
Dieses vorgeschaltete Verfahren würde spontan jede Art von Abmahnungsmissbrauch (Stichwort: Serienabmahnung, siehe aber auch den ironischen Vermerk zum aktuellen Fall im lawblog) im Keim ersticken und den Interessen aller Seiten gerecht werden. Soweit jemand bereits mehrfach bekanntermaßen auffällig wurde, könnte man darüber diskutieren dieses Verfahren für diese Person übergehen zu können.
Stimmt ihr mir zu? Wer kann dazu Ja sagen? Sollen wir das mal formulieren (ggf. mit Korrekturen) und an die entsprechenden Politiker (wie Frau Zypries) weiterleiten?
Anm.: Soweit hier Ungenauigkeiten oder falsche Darstellung bei einzelnen Sachverhalten auftauchen, so bitte ich um Information, ich werde das umgehend klar stellen. Dies nur meine subjektive Betrachtungsweise der Vorgänge.
Der Grund für diesen Artikel: Ich bin einfach nicht dafür, andauernd nur rumzujammern und Geld für die Schadensbehebung zu sammeln. Ich möchte das gerne etwas konkreter werden lassen und unserer Forderung nach Veränderung eine Stimme verleihen, dazu braucht es aber erst einmal eine Forderung, eine formulierte Forderung.
[Mittagspause Ende - was ein gehetze...]
Update 14.01.2007:
about:abmahnung (II)
Hast du vollkommen recht mit, ich denke auch die meisten regen sich ja nicht über die Abmahnung auf, es geht einfach darum wie das Mittel genutzt wird.
Wo wäre das Problem gewesen anstelle einer Abmahnung einfach eine ordentliche, realistische Rechnung für die Nutzung der Fotos zu schicken?
Oder, wenn man ganz freundlich sein will (und das wäre bei Bloggern ohne kommerzielle Absichten durchaus angebracht meiner Meinung nach) einfach wie von dir beschrieben einen Formlosen Hinweis darauf, dass die Fotos Urheberrechte brechen und die schleunigst Entfernt gehören mit dem Hinweis bei Zuwiderhandlung dagegen vorgegangen wird?
Es macht immer der Ton die Musik.
*schonmal email-benachrichtigung ausnahmsweise einschalt*
AntwortenAbmahngedanken…
"Erst ist das mildeste Mittel anzuwenden. Und das sollte in jedem Fall
eine formlose schriftliche Aufforderung sein, das Fehlverhalten
abzustellen, sich öffentlich zu distanzieren (im Falle einer
Publikation) und sich für die Zukunft zu verpf…
Es ist manchmal auch zum Mäusemelken mit manchen(!) Bloggern. Ich warne ja gerne per Kommentar, wenn ich etwas Abmahnwürdiges sehe. Wenn ich eine Antwort bekomme, ist die in den seltensten Fällen “einsichtig” zu nennen.
Aktuelles Beispiel: http://patrick2102.blog.de/ – der gute Herr mit dem Kind auf dem Arm verlinkt Artikel nicht, er klatscht sie einfach im Volltext sein Blog rein. Ich habe einen Blogkommentar geschrieben, dass man nur kurze Absätze zitieren darf – keine Reaktion, der Kommentar erschien nicht mal auf der Webseite. Der Link “Dieses Blog melden” oben führt auf eine Fehlerseite.
Es geht auch anders herum: Ein andermal habe ich ein Bild von Flickr für einen Blogbeitrag genommen, das ausdrücklich per CC zur freien Verwendung freigegeben war. Ich verlinkte auf das Autorenprofil bei Flickr und schrieb der Fotografin eine Mail, um sie zu benachrichtigen. In der Antwort verwies sie leicht empört darauf, dass man sie vorher zu fragen habe, aber genehmigte mir dann doch die Verwendung des Bildes.
AntwortenTorsten … ein guter Einwand. Wer muss/kann also vorwarnen? Der Betroffene? Jeder? Reicht das Ignorieren einer anonymen Vorwarnung aus, um sein Recht auf so eine formlose Vorwarnung zu verlieren? … das sind alles Fragen, die gut sind, wirklich
AntwortenPS:
Die Form der “unverbindlichen” Vorwarnung hat natürlich einen Nachteil. Es gibt viele Leute, die richtig penetrant Kohle mit Geschäften jenseits des Verbraucherrechts machen. Kaum wird die eine Briefkastenfirma zugemacht, macht die nächste unter anderem Namen weiter.
Eine schmerzlose Abmahnpraxis lädt zum Missbrauch ein, bis denn eine Zahlung unvemeidlich würde – und dann löscht man die Inhalte schnell wieder.
Antworten“Dieses vorgeschaltete Verfahren würde [...] den Interessen aller Seiten gerecht werden.”
Den Interessen ALLER Seiten? Ich glaube Du vergisst hier die Anwälte. Zu den meisten Abmahnungen würde es doch gar nicht kommen, wenn da nicht (überzogene) Honorare zu holen wären. Kann man sich also vorstellen, was die von Dir zitierte Anwaltslobby von formlosen Vorwarnungen hält, an denen sie nichts verdient…
Gruß aus Berlin.
AntwortenAber Enno, der Rechtsanwalt ist doch »Organ der Rechtspflege«.
Wie steht es so schön bei Wikipedia: Die deutsche Rechtsordnung sieht den Rechtsanwalt als “unabhängiges Organ der Rechtspflege” (§ 1 BRAO). Dies bedeutet, dass der Anwalt nicht nur seinem Mandanten verpflichtet ist, sondern auch die Rechtsordnung achten muss.
Monetäre Interessen liegen dem deutschen Anwalt a priori fern.
AntwortenTorsten, Enno: Zudem verbaut sich der Geschädigte durch einen formlosen Hinweis u.a. die Option auf eine einstweilig Verfügung, falls sich die Gegenseite beratungsresitent zeigt (wie z.B. der gute Herr mit dem Kind im Arm): http://transpatent.com/leif/abmahn-faq-2.html#2.Ist
AntwortenBeim Lesen der ersten Blogs über die aktuellen Abmahnungen ist mir der Gedanke an die Praxis in anderen Ländern in den Sinn gekommen. Der Auftraggebende ist als Nutzniesser und damit Zahlender festgelegt. Damit wäre der Weg zur EV und der weiteren Rechtsfolge nicht versperrt und die Streitwerte würden realistische Werte annehmen. Serienabmahnungen würde es auch sicherlich weiterhin geben. Nur halt zu anderen Bedingungen.
Diese kleine Änderung der gegebenen Praxis wäre ausreichend, um das Thema Abmahnung auf eine andere Basis zu stellen.
AntwortenAdben: Verstehe ich das richtig: Wer Recht hat zahlt, wer gegen das Recht verstößt und nachbessert, kommt kostenfrei aus der Sache?
AntwortenDa bitte ich auch um mehr Details Adben, zahle ich damit als Abmahnender meine Anwaltskosten und eventuelle Gerichtskosten werden dann gemäß Streitwert gehandelt?
AntwortenAbmahnungen sind nicht das Übel…
Was aus ihnen gemacht wird, das bringt die Leute auf die Palme…
Mal ganz im ernst. Nicht die Abmahnungen für sich sind das Problem – wenn wir die derzeit laufenden Abmahnungen sehen (nutzt die Suche, bin grad etwas verlink-faul… sry). Nein, kei…
@Alexander
Dazu habe ich mir auch schon so meine Gedanken gemacht (nur nicht niedergeschrieben; außer vielleicht in einem Kommentar, wie hier). Ich kam erstmal zu dem gleichen Schluss wie du.
Aber dann fiel mir auf, – wie hier so ähnlich auch schon andere gesagt haben – dass das Ganze einen erheblichen Nachteil hat: Man kann erstmal alles machen mit den Urheberrechten anderer. Ich kann seitenweise deine Bilder klauen und damit Geld verdienen, solange bis du mich dann netterweise darauf hinweist. Daraufhin lösche ich deine Bilder, distanziere mich davon, entschuldige mich, verlinke dich und nehme nun erstmal Bastians Bilder bis der was davon merkt. Das kann’s auch nicht sein.
AntwortenHenning, die Problematik ist richtig, aber auch kein echtes Problem. Man kann dieser “friedlichen-Abmahnung” ja Bedingungen geben, und die könnten so aussehen:
- keine kommerzielle Verwertung
- kein systhematischer Missbrauch (also nur auf Einzelfälle anwendbar)
- keine einschlägige Vorgeschichte (was allerdings auf Zufallskenntnis hinausliefe)
Zudem könnte man den gezielten Missbrauch “unter Strafe” stellen (bspw. im Rahmen des UrhG) – sozusagen im Sinne eines bussgeldbewährten ‘vorsätzlichen Missbrauchs des friedlichen Abmahnverfahrens’
AntwortenUnd noch ein Nachtrag zur Justierung der Rechtsempfindlichkeiten: Wer die Abmahnung als eine Art Sanktion versteht, trifft damit sicher das Interesse des Abmahnenden. Allein: Unser Rechtssystem und vor allem unser Zivil-Recht kennt keinen Sühne-Gedanken in dem Sinne. Das manchen nur die Amerikaner. Wir wollen Schaden kompensieren, also Schaden beheben und den Geschädigten so stellen, wie er ohne das Schadensereignis wäre. Die Abmahnung ist im Zusammenhang mit der Honorarnote des Anwalts insoweit amerikanisiertes Sühnerecht.
AntwortenZur Abmahnungwelle in Kleinbloggersdorf…
Was ich von der Abmahnerei halte, habe ich hier ja vorgestern in Kurzform verkündet und durfte mich auch über einige interessante Kommentare freuen….
Henning: Das Problem seh ich so nicht, nutzt du ein Dutzend Fotos mit kommerziellen Zwecken dann werd ich die Beweise die ich dafür habe Sichern und dir erstmal eine Rechnung zukommen lassen über die Verwendung davon.
Danach kann dann die Justiz eingeschaltet werden bei Zahlungsverweigerung.
Antworten@Thorsten & Bastian
Ehrlich gesagt habe ich diese Aussage vor einem halben Jahr als Meinung aufgegriffen. Nun aber habe ich versucht die Aussage zu verifizieren.
Faktisch ist es mir nicht gelungen eine einheitliche und klare Aussage zu finden.
In folgendem Dokument zum Wettbewerbsrecht, wird die Situation im EU-Gebiet auf den Seiten 102/103 beschrieben:
http://www.bmj.bund.de/media/archive/290.pdf
Allerdings betrifft dies offensichtlich nur das Rechtsgebiet des unlauteren Wettbewerbs. Für alle anderen Rechtsfelder gelten jeweils unterschiedliche Regelungen und Rechtsmittel. Also gibt es keine einheitliche Regelung zu Abmahnungen.
Inzwischen gibt es offensichtlich in Österreich eine ähnlich gelagerte Welle von Abmahnungen:
http://www.internet4jurists.at/sonstiges/abmahnung1a.htm
Also gibt es leider nicht die eine richtige Aussage zu diesem Thema.
AntwortenDie Ansicht, dass Abmahnungen immer berechtigt sein sollen, halte ich für falsch. Im Gegenteil halte ich die meisten Abmahnungen für betrügerisch, so wie die Geschichte mit den E-Cards, oder zumindest für reichlich fragwürdig, so wie diese Abmahnung wegen einer Forensperre.
Auch, dass ich für die Veröffentlichung der Abmahnung dann wieder abgemahnt worden bin, finde ich zumindest fragwürdig.
AntwortenOhne in die Details der einzelnen zitierten Fälle gehen zu wollen (oder zu können): Ich denke weder ich noch einer der Kommentare bisher stellt in Frage, dass alle Abmahnungen korrekt laufen, im Gegenteil.
Es geht eher darum, dass das Instrument grundsätzlich richtig ist, nicht aber die Honor-Note (jedenfalls auch hier im Grundsatz).
Die E-Cards hielt ich persönlich sogar für einen Angriff auf das Internet, dennoch lag das Problem nicht nur beim Abmahnenden … solange die Politik und/oder die Justiz in diesem Sinne auch noch Urteilen bzw. Gesetze erlassen, wird sich auch immer ein Anwalt finden…
AntwortenAdben: Danke für die Recherche.
AntwortenWord!
Anm. Alexander:
Dazu muss man wohl das da lesen.
AntwortenDr. Daniel Kötz mahnt KüchenTV-Blogger ab…
Blogger Mario vom KuechenTV.com Blog hat mit Datum 27. September 2006 vom renommierten Internetanwalt Dr. Daniel Kötz von der Düsseldorfer Kanzlei Kötz für die Benutzung der Blog-This Funktion von Flickr gleich zwei Abmahnungen zum Preis von 938,4…
Einmal Ablehnung: Ich halte das Instrument der Abmahnung generell für fragwürdig. Meiner Meinung und Erfahrung nach, dienen urheberrechtliche Abmahnungen in der Regel nur der Bereicherung der Abmahner und der Lizenzinhaber. Hat mal wer recherchiert, wer die Bilder bei Flickr hochgeladen hat, die jetzt “per Abmahnung teuer verkauft” werden? Da wär ich mal gespannt, ob es da nicht zufällig überaschende Ergebnisse geben würde. Welchen Preis könnten die Rechteinhaber bekommen, wenn sie die Bilder nicht “per Abmahnung verkaufen” würden?
Einmal Zustimmung: es sind nicht nur die Anwälte Schuld am Missbrauch, sondern auch Politik und Justiz, die den Missbrauch ermöglichen und die Wähler, die den Politikern nicht mit dem Stimmzettel klarmachen, was sie von einer solchen Politik halten.
AntwortenMarcel … zur Sinnhaftigkeit der Abmahnung. Wen man abmahnen kann, das sollte man schon dem Betroffenen überlassen. Es kann nicht sein, dass man erst recherchieren muss, woher das Bild (im Falle Marios) auf seinem Blog kam und woher der das dann wieder hat und der und der … Grundsätzlich ist jeder, der ein Recht verletzt, richtigerweise abzumahnen. Aber er muss eben auch die Chance haben zu reagieren, bevor die Kostenkeule kommt.
AntwortenUnbedingt lesenwert der Spreeblick-Artikel »Darf ich das bloggen?« und dort besonders empfohlen dieser Kommentar, bei dem sehr gut beschrieben ist, wie man vorgehen kann.
AntwortenSeh ich genauso Alexander, allerdings find ich “reagieren bevor die Kostenkeule kommt” auch nicht so einfach machbar.
Wenn jemand meine Inhalte, seien es Text/Fotos whatever kommerziell nutzt will ich dafür auch ne Rechnung schreiben dürfen. Allerdings bin ich mir fast sicher, dass du das auch nicht einschränken willst.
AntwortenDas Problem liegt aus meiner Sicht nicht darin, eine angemessene Vergütung für die Nutzung eines Bildes zu zahlen.
Das Problem liegt in den absurd hohen Summen, die da für Abmahnung und Lizenz gefordert werden. Nach der VG Bild wären auf einer privaten gering besuchten Webseite 2 Euro pro Bild fällig. Dazu käme dann noch ein Strafzuschlag in Höhe von 50% für die ungenehmigte Verwendung.
Mario müßte dann also 6 Euro für die Verwendung der Bilder zahlen. Verwendet spiegel.de wäre das natürlich wegen der hohen Nutzerzahlen viel teurer. Wenn man dann noch definiert, dass mit dem Strafzuschlag etwaige Anwaltskosten für eine erste Zahlungsaufforderung abgedeckt wären, dann hätten wir eine vernünftige Regelung und das Geschäft, Bilder irgendwo einzustellen, um sie sich klauen zu lassen, und dann per Abmahnung zu kassieren, wäre trocken gelegt.
Nur die derzeit geltend gemachten Mond-Abmahnkosten und Mond-Lizenzpreise ermöglichen den Abmahnbetrug in großem Stil.
AntwortenMarcel: Der Anwalt wird für 2 Euro tätig?
AntwortenNein, aber um jemand eine Rechnung über 6 Euro zu schreiben, brauche ich keinen Anwalt. Erst, wenn daraufhin nicht gezahlt wird, brauche ich dann einen Anwalt.
AntwortenUnd genau das wird ja nicht mehr gemacht, es wird einfach abgemahnt damit der Anwalt sich ins Fäustchen lachen kann über seinen Verdienst.
Antwortengenau, Marcel und Torsten, da kommen wir genau zu einem weiteren guten Punkt.
Zwar geht es nicht um die Kosten der Nutzung, sondern eben um die Nicht-Zustimmung zur Nutzung und damit zur Abmahnung (Nutzungskosten für die Zeit könnten ja durchaus noch erhoben werden, denke ich), es geht um die Honorarkosten.
Aber man könnte, wie Bastian indirekt formuliert und was von Torsten in Frage gestellt wurde, den Streitwert an die Nutzungskosten hängen. Dann würden die wenigsten Anwälte noch einen Finger für krumm machen. Dann wären wir wohl beim Mindestsatz BRAGO, und damit könnte man sicher eher leben bei Bagatellen.
Antworten@marcel .. danke für den Link beim freenet-Artikel! Kleine Anmerkung dazu: Nerdcore wurde bereits abgemahnt, was einen ziemlichen Wirbel verursachte (siehe dazu auch hier)
AntwortenAlexander,
es geht sowohl um die Anwaltskosten als auch um die fiktiven Lizenzkosten. Beide werden oft viel zu hoch angesetzt. Wenn für ein Bildchen oder einen Kartenschnipsel mal eben 1000 Euro Lizenzkosten angesetzt werden, dann öffnet auch das dem Missbrauch Tür und Tor.
Selbst die Mindestsätze nach Brago öffnen dem Missbrauch noch viel zu viele Türen, wenn es keine Pflicht ist, vorher einen kostenlosen Hinweis auf die Rechteverletzung zu geben. Dieser Hinweis könnte ja durchaus verbunden sein mit einer kleinen Rechnung, so wie ich das oben ausgeführt habe.
AntwortenAch, Mist, bei René habe ich die entsprechende Anmerkung dazu vergessen …
AntwortenEs hat mir keine Ruhe gelassen, zumal ich den Gedanken von Alexander (aus Kommentar 32) auch für einen wichtigen Punkt halte.
Also habe ich mich nochmal auf die Suche nach Rechtsgrundlagen gemacht: Urheberrecht, Abmahnungen und gesetzliche Grundlagen
Die Idee eine kostenfreie Abmahnung vorwegzuschicken, beeinflusst bei einigen Unterlassungsansprüchen (Urheberrecht gehört allerdings nicht dazu) die weitere Rechtsfolge für den Anspruchsberechtigen negativ.
AntwortenAbden … gut, dass du da recherchierst und das ganze auf fundierte Füße stellst!
Die negativen Folgen sah ich auch für den Abmahnenden, daher wäre die von mir (klingt großspurig…) vorgeschlagene friedliche Abmahnung ein neu zu etablierendes, ja vielleicht sogar ein in Paragraphen zu verankernder Teil des Rechtszuges sein. Dabei muss natürlich und ausdrücklich jedwede negative Folge für den Abmahnenden ausgeschlossen werden. Das wäre z.B. auch eine Verpflichtung für den Rechtsverletzenden: Er müßte nicht nur den Verstoß zugeben, er müßte auch nicht erkannte Verstöße (bei gleichem Gegner) freiwillig einräumen und beseitigen.
AntwortenWollte nur sagen, dass ich noch mitlese, aber gerade nichts Vernünftiges beizutragen habe (oder nicht genügend Zeit, mir Gedanken zu machen, damit ich was Vernünftiges beitragen kann).
Aber wenn der Gesetzesentwurf fertig ist, werd ich ihn weiterleiten.
AntwortenHenning … darauf komme ich zurück!
Antworten…und das ist auch gut so!
AntwortenHallo,
sehr interessanter Ansatz, mal nach Lösungen zu suchen, statt immer die gleichen Argumente auszutauschen. Unsere Bilder und Texte werden seit über 5 Jahren geklaut. Wir haben in den ersten Jahren natürlich auch versucht, die Leute privat anzuschreiben. Das ist aber sehr aufwendig und eine Nutzungspauschale von 50 DM ist selten durchzusetzen gewesen. In der Theorie klingt das alles sehr plausibel, aber in der Praxis ist das kaum praktikabel. Zurzeit setzen mehrere Anwälte unsere Rechte durch. Da kann es dann im Eifer des Gefechtes auch einmal passieren, dass Forderungen bei genauer Betrachtung auch hätten geringer ausfallen können. Meine neuste Idee ist, alle Fälle die sich automatisiert erfassen lassen, in einer Liste zu veröffentlichen: http://www.marions-kochbuch.de/bilderklau.htm
Nun könnten am Thema Interessierte in der Liste nach Verstößen suchen und betroffene Seite für das Thema sensibilisieren. Das hätte den Vorteil, dass der Beklaute nicht auch noch die Arbeit hätte und im Gegenzug dafür auf seine Lizenzgebühr verzichten könnte. Was haltet Ihr davon?
AntwortenAbgemahnte Brötchen…
Heiß diskutiert wird derzeit in der Blogosphäre ein weiterer Abmahnungsfall. Kurz zusammengefasst geht es um Folgendes: Der Autor von FINGER.ZEIG.net hatte in einem seiner Blogartikel ein Bild von einem Brötchen eingebunden. Dieses Bild …
Manueller Trackback: http://www.andreas-lazar.de/2007/01/fall-ferres-finis
AntwortenAbmahnungen von Bloggern…
Der Abmahnwahn durch “Marions Kochbuch” findet nun auch den Weg in die klassischen Medien. SPON berichtet über eine Abmahnung von Marion Kniepert wegen einem Foto von ihr, das eine Bockwurst zeigt.
Vorher lief das ja auch schon so mit …
[...] Abmahnungen und gesetzliche Grundlagen Bei Alexander ist eine interessante Diskussion zu Abmahnungen, deren Grundlagen und möglichen Verfahrensänderungen im Gange. Gestern habe ich schon im Internet [...]
[...] Meinung habe ich im Artikel about:abmahnung bereits offengelegt. Dies nur als Hinweis vorweg, bevor jemand meine folgende Meinung wieder in die [...]
[...] about:abmahnung: »about:abmahnung (II) | Endl.de | Zielpublikum Weblog« von Anonymous [...]
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