Zurück zur werbefreien Zone

Das Ende des Abmahnwahns?

Langsam wird es ernst um die Pläne der Bundesregierung, die laut Zypries gerührt nicht unberührt sei von den “»ganz vielen Eingaben« von Bürgern” und selbst sähe, dass das Abmahnverfahren manchmal “sehr weit übers Ziel hinausgeschossen” sei, ja man sogar irgendwie verstünde, dass “2500 Euro »ein bisschen viel«” für bspw. ein Musikstück in einer Online-Tauschbörse sei. (Quelle der Zitate: heise online).

Alles sehr rührig.

Man werde nun wohl “in einfachen, nichtgewerblichen Fällen … die Kosten auf 50,00 €” begrenzen (Quelle: law blog) wodurch so mancher bereits optimistisch (je nach Sichtweise) titelt: Manche Abmahnung lohnt bald nicht mehr (law blog a.a.O.).

Konkret zitiert heise online a.a.O.:
“Die erste anwaltliche Abmahnung darf nicht mehr als 50 Euro gegenüber dem Abzumahnenden betragen”, erläuterte Zypries ihr Vorhaben am heutigen Freitag in Berlin. Dies habe aber nichts mit dem Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Anwalt zu tun, wo letzterer natürlich weiterhin höhere Gebühren verlangen könne. Die vorgestellte Klausel bezieht sich zudem ausschließlich auf “einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs”.

Was sind denn nun Fälle außerhalb des geschäftlichen Verkehrs? Bei eBay ist das ja gerade meist das Problem: Da wird aus einem privaten Anbieter manchmal still und heimlich und oft ohne dessen Kenntnis ein gewerblicher Anbieter, bspw. wenn er zu viele Verkäufe tätigt.
Und bei Blogs? Ist das Anbringen eines Google-AdSense- oder Amazon-Partner-Banners bereits die Schwelle zur Gewerblichkeit? Ich meine (subjektiv) ja, aber man wird sehen müssen. Zudem ist dann noch die Frage was denn ein “einfach gelagerter Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung” ist. Wer stellt das fest? Denn die, die – siehe oben – einen einzigen angebotenen Musiktitel mit einem “Gegenstandswert von 250.000 Euro” (heise online a.a.O.) beziffern, werden diesen Fall sicher auch zukünftig nicht als einfach gelagert und nur unerheblich sehen, sondern mindestens als besonders schwerwiegend.
Wer klärt das dann? Wer muss hier im Zweifel in Vorleistung gehen? Wer hat die Beweispflicht?

Ich sehe es nicht vollkommen schwarz(-rot), was da auf dem Tisch ist. Es wird so manchen Abmahner aus Leidenschaft vielleicht zögern lassen, da ihm nun ein Risiko zuwächst. Wenn es sich tatsächlich um einen solchen einfachen nicht-gewerblichen Fall handelt, wird er vielleicht auf seinen Kosten sitzen bleiben (wenngleich sich manche Fragen, wo denn die Kosten stecken bei einem einfachen Standard-Schriftsatz – aber diese Polemik mag man mir nachsehen). In der Praxis sind Anwälte ja aber eben oft in Eigenregie unterwegs, mit einer Art Blanko-Beauftragung “Rechtsverletzungen” zu finden und zu beseitigen (hörte ich aus Kreisen Betroffener…). Anders wohl bei einzelnen Auftrags-Abmahnungen, denn im “Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Anwalt” können “weiterhin höhere Gebühren” verlangt werden (heise online a.a.O.). Im Ergebnis könnte das zu einer etwas prekäreren Lage kommen, nun gegen den eigenen Mandanten den angesetzten Gegenstandswert zu rechtfertigen, wenn sich zwischen der Honorarnote und dem Zypries-Fuffi eine Differenz ergibt.

Auswirkungen?

Ja, denn so sehr aus meiner bescheidenen subjektiven Sichtweise mal wieder so ein Wischi-Waschi-Gesetz gekocht wurde, so ist doch ein Schritt in die richtige Richtung getan. Blogger werden dann sicher abwägen, wenn sich denn die Vermutung bestätigt, dass das kleine AdSense-Banner, das den meisten Bloggern sicher nicht mehr als einen Anteil der Hosting-Gebühren einbringt, zur (im weitesten Sinne) Gewerblichkeit führt, ob man sich wieder zur werbefreien Zone erklärt und damit jede Vermutung der geschäftsmäßigen Betätigung ausschließt.

Abmahnung und daraus resultierend die neue Urheberrechtsnovelle als Auslöser für ein Zurückdrängen der Vermarktung der Blogosphäre und des Internets. Welch Ironie…

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Facebook-Kommentare

One comment

  • 1
    22. November 2006 - 22. November 2006 02:46 | Permalink

    Gäbe es irgendeinen Grund, Blogs mit bezahlter Werbung nicht als gewerblich anzusehen?

    (Was nicht implizieren soll, dass es keinen Sinn machen würde zwischen Großkonzernen und “10 EUR Umsatz im Jahr”-Gewerbe zu unterscheiden.)

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    Ich glaub, das war's.