about:abmahnung (II)

Nun keimt sie also wieder auf, die Abmahndiskussion, Anlass diesmal ein Brötchen. Kein Scherz. Aber viele juristisch entscheidende Fälle haben manchmal einen kuriosen Anlass, bleibt also die Hoffnung, dass sich gerade deshalb irgendein Politiker des Themas nun erbarmt.

Meine Meinung habe ich im Artikel about:abmahnung bereits offengelegt. Dies nur als Hinweis vorweg, bevor jemand meine folgende Meinung wieder in die falsche Ecke stellt. Dort beschreibe ich einen (zukünftigen) Lösungsvorschlag, der aber auf Basis der aktuellen Lage so noch nicht funktionieren kann (Regel des mildesten Mittels).

Thema ist also ein Brötchen bzw. – kurz frei wiedergegeben – die ungefragte Übernahme des Produktbildes eines Brötchens aus einem virtuellen Kochbuch. Dafür bekam ein Blogger eine Abmahnung im – soweit gelesen – üblichen Rahmen, was die Honorarforderung der Anwälte angeht. Soweit gelesen steht auch noch eine Forderung über Nutzungsentgelt zur Debatte, das aber unter Vorbehalt.

Das alles ist nicht schön für den Betroffenen, den ich als Blogger sehr schätze, leider aber (und auch selbst dort so eingesehen) juristisch wohl zutreffend. Bild eingebunden ohne dazu Recht zu haben, erwischt worden, Abmahnung kassiert. Das kennen wir ja alles leider schon und wenn Hilfe gebraucht wird, so wird Bloggersdorf da sein.

Ich will zur aktuellen Diskussion in den Blogs hier und da und noch an vielen anderen Stellen folgendes sagen: Ich finde es tut uns nicht gut, wenn wir mutmaßen und unterstellen und Schlüsse ziehen und vor allem unfachkundige juristische Statements abgeben.

1. Opferschutz steht vor Täterschutz
Erstmal finde ich, dass man schon sehen muss, wer Täter ist. Bilderklau ist nunmal eine falsche Sache und wird man erwischt, ist es halt blöd. Bekannt ist das Risiko aber allemal. Schwieriger sind da schon Grenzbereiche. Was ist mit Video-Einbindungen? Wo sind die Grenzen zulässiger Bildzitate? Wann wird eine vertretene Meinung zur geschäftsschädigenden Aussage?
Aber – wie eben oft vor allem in den Kommentaren zu lesen – dann vom Betroffenen (das ist der Rechteinhaber!!) zu verlangen, er sollte doch erst einmal immer ganz brav anfragen und auch sonst alles mögliche machen, wie Scripts zum Schutz auf die Website bauen und ausdrückliche Hinweise überall hinkleben … das geht zu weit!
Wer eigene Sachen verfasst, zeichnet oder fotografiert, der hat das Recht die Nutzung zu verweigern … Punkt! Oder noch deutlicher: Wer nichts sagt, erlaubt im Zweifel nichts!
Das mag im Einzelfall echt fies, kleinkariert und blöd sein, aber das ist der Fakt. Und will ich ein Brötchen, dann kaufe ich mir eines und fotografier es – ist ja nicht so schwer. Und wer mal ein Brötchen hat professionell fotografieren lassen, der weiß auch dass sowas richtig Geld kosten kann – auch wenn man es irgendwo billiger kriegen könnte.
Nein, der Geschädigte hat das Recht seine Rechte zu verteidigen. Das ist richtig so. Das Maß und das Procedere ist aber eine Frage der Rechtslage und damit eine Frage der Politik! Und das ist der Punkt! Wer auch wegen Kleinigkeiten nach Gusto abmahnen kann und Streitwerte nach eigenem Ermessen festsetzen kann, der tut das im Zweifel auch. Das Problem ist nicht der Abmahner, das Problem ist die Regel die dahinter steht.

2. Bitte keine juristischen Schlußfolgerungen
Vieles was man liest an juristischen Einschätzungen sind hanebüchend. Das beginnt bei fast schon komplexen Fragen wie der gerichtlichen Zuständigkeit und geht ins Bodenlose bei Grundsatzfragen wie “die haben es ja ins Internet gestellt, also darf man es nutzen …” (nein!).
Das alles wäre auch noch ertragbar und eher zum schmunzeln, wenn darauf aufbauend nicht wüste Theorien gesponnen werden. Das hilf keinem weiter und macht uns (die Blogger und die, die sich an der Diskussion dort beteiligen) nicht unbedingt zum geeigneten Gesprächspartner für die Politik.

3. Keine Unterstellungen
Auch wenn es manchmal zum Himmel schreit: Man sollte sich vor Unterstellungen hüten. Auch wenn jemand mehrere abgemahnt hat, ist er deswegen kein Serienabmahner. Und nur weil man die Sache einem Anwalt übergeben hat, zeigt dies sicher nicht, dass man mit dem einen Deal hätte und gemeinsame Sache macht und die Beute teilt. Das sind doch alles Verschwörungstheorien, die zudem denjenigen, der dies behauptet, durchaus juristisch in die Bredouille bringen könnte.
Lasst Fakten sprechen! Wenn tatsächlich eine Häufung von Abmahnungen auffällig sind, dann sollte man alle Betroffenen einmal anschreiben und versuchen die Fakten zusammenzutragen.

Ich will den aktuellen Fall hier gar nicht meinen Überlegungen zu Grunde liegen sehen. Es ist mir nur zuwider, wenn bestimmte Rechtsauffassungen die Runde machen, die der meinigen absolut widersprechen, man aber sozusagen als Blogger “mit ins Boot genommen wird”.

Ich bin für einen Schutz des Urheberrechts. Und als Urheber muss man sich wehren dürfen – und zwar ohne erst mühsam suchen zu müssen und dabei verarscht zu werden bei dem Versuch eine friedliche Einigung zu erzielen. Denn genau das passiert und durfte ich in anderen Angelegenheiten zur Genüge erfahren, wie es ist, wenn das eigene Recht mit Füßen getreten wird und man versucht die Sache freundlich zu regeln…
Und ich muss nicht mühsam dafür sorgen, dass ich nicht beklaut werde. Das mag bei der Hausratsversicherung noch eine Frage des Versicherungsschutzes sein, darf den Dieb doch aber nicht zu gute kommen! Und in der virtuellen Welt ist es genauso.

Und es sollte eben auch nicht so sein, dass man als Abmahner gleich an den Pranger kommt. Ich weiß, dass das der Volksseele gut tut, aber die Möglichkeit auch einen Falschen zu treffen sind zu groß. Sachlichkeit. Akribische Aufklärung. Diskussion. Faktennahe Darstellung. Anders geht es nicht, sonst werden die Blogs als virtuelle Boulevard-Blättchen wahrgenommen, die mehr an der Aufregung denn an der sachlichen Aufarbeitung interessiert sind.

… und bitte bitte keine Mutmaßungen mehr auf Basis alter Hüte. Automatische Markenüberwachung ist doch kein Indiz mehr für potentielle Serienabmahner. Ich war kürzlich auf einer Veranstaltung, bei der diese Art der Überwachung im Paket der Markenüberwachung angeboten wird. Da werden automatisiert Text-Scans vorgenommen und Reportings ausgegeben, sogar Bilder werden gescannt und mit Mustern verglichen. Und gerade Blogs sind da auch im Fokus, wie man mir auf Nachfrage versicherte.

Ist das böse? Oder würden wir als Unternehmen nicht gleiches tun? Als Unternehmer ist man doch fast dazu verpflichtet seine Rechte zu verteidigen. Ach was – was heisst “fast” – man ist(!) verpflichtet, denn wenn man zu lange nichts dagegen unternimmt läuft man Gefahr seine Rechte später nicht mehr durchsetzen zu können.
Und dann soll man das Ergebnis eines solchen Monitorings selbst überprüfen und juristisch bewerten? Ach kommt, das ist doch weltfremd und zudem wäre das doch viel zu riskant. Wie man liest sieht man doch auch bei den Bloggern und Kommentatoren, dass vielleicht 2 % in der Lage wären wenigstens ansatzweise eine komplexe Markenrechtsverletzung juristisch korrekt einzusortieren und zu bewerten. Natürlich muss das direkt zum Anwalt der dann im Zweifel auch eine Vorgehensweise vorgibt.

Was wir brauchen sind keine Kleinkriege, was wir brauchen ist eine Reform. Wir brauchen Druck auf die Politik. Und bitte malt nun das Zypries-Reförmchen nun nicht noch als Hoffnung in den Himmel. Die “Verbesserungen” betreffen dann wieder nur rein private Websites und nun soll jeder für sich selbst mal überlegen (oder hier nachlesen), wann Juristen von “rein privat” (oder korrekterweise von “einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs”) sprechen.

Es gibt ein Bedürfnis nach einfachen und effizienten Schutz der Rechte der Urheber. Aber es gibt auch ein Bedürfnis nach Regelung von Bagatellfällen, die dem Interesse aus nachhaltiger Durchsetzung bei angemessener Entschädigung gerecht werden. Dieser letzte Bereich ist eben unzureichend geregelt und nach meiner Meinung trägt die anstehende Reform diesem Bedürfnis in keinster Weise Rechnung. Die Probleme sind politisch hausgemacht – aber wen wundert es wirklich? Ich meine mich noch an ein Zitat eines Bundesjustizministers in den 90ern zu erinnern, als man darüber diskutierte, dass zur Durchsetzung des Jugendschutzes man nicht-jugendfreie Inhalte erst ab 23 Uhr “im Internet” zeigen dürfte… Soviel zum Verständnis.

Also … Diskussionen nach Abmahnungen? Ja! … Hilfe für abgemahnte Blogger? Ja! … Aber nicht auf Stammtischniveau (womit ich wirklich gerade niemand persönlich meine!)

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Facebook-Kommentare

14 Comments

  • 1
    14. Januar 2007 - 14. Januar 2007 17:28 | Permalink

    Da sind einige interessante Ansätze dabei. Vor allem die nicht plausible Vorverurteilung auf Grund einzelner Webfundstücke ist erscheint nur allzu leichtfertig.

    AntwortenAntworten

  • 2
    14. Januar 2007 - 14. Januar 2007 17:54 | Permalink

    … und die (die Vorverurteilung) geht mir am allermeisten auf die Nerven …

    AntwortenAntworten

  • 3
    14. Januar 2007 - 14. Januar 2007 18:11 | Permalink

    Hallo Alexander,

    sehr treffend formuliert. Nur eine sachliche Diskussion kann wirklich zu Lösungen führen.
    Zum Hintergrund: Ich bin der Fotograf und meine Frau die Autorin unseres Kochbuches. Unsere Bilder und Texte werden seit über 5 Jahren geklaut. Wir haben in den ersten Jahren natürlich auch versucht, die Leute privat anzuschreiben. Das ist aber sehr aufwendig und eine Nutzungspauschale von 50 DM ist selten durchzusetzen gewesen. In der Theorie klingt das alles sehr plausibel, aber in der Praxis ist das kaum praktikabel. Zurzeit setzen mehrere Anwälte unsere Rechte durch. Da kann es dann im Eifer des Gefechtes auch einmal passieren, dass Forderungen bei genauer Betrachtung auch hätten geringer ausfallen können. Meine neuste Idee ist, alle Fälle die sich automatisiert erfassen lassen, in einer Liste zu veröffentlichen: http://www.marions-kochbuch.de/bilderklau.htm
    Nun könnten am Thema Interessierte in der Liste nach Verstößen suchen und betroffene Seite für das Thema sensibilisieren. Das hätte den Vorteil, dass der Beklaute nicht auch noch die Arbeit hätte und im Gegenzug dafür auf seine Lizenzgebühr verzichten könnte. Was haltet Ihr davon?

    AntwortenAntworten

  • 4
    14. Januar 2007 - 14. Januar 2007 18:55 | Permalink

    @Alexander: Vielleicht sollte ich zu alledem nichts sagen, obwohl oder gerade auch weil ich der Betroffene bin. Deshalb nur soviel: Ich finde deinen Beitrag gut!

    AntwortenAntworten

  • 5
    19. Januar 2007 - 19. Januar 2007 04:57 | Permalink

    Diese Aussage am Ende deines Beitrags gab es nicht nur in den 90ern, meine ich. Ein CSUler kam vor ein paar Jahren mal damit, wenn ich mich richtig erinnere. CSU? Das waren die, die… ;-)

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  • 6
    22. Januar 2007 - 22. Januar 2007 16:22 | Permalink

    Das Problem ist nicht der Abmahner, das Problem ist die Regel die dahinter steht.

    Ist da nicht ein “nicht” zuviel und ein “und” zu wenig?

    AntwortenAntworten

  • 7
    22. Januar 2007 - 22. Januar 2007 16:56 | Permalink

    Boogie … das ist schon richtig so wie es da steht … wundert mich aber nicht, wenn man das anders sieht

    AntwortenAntworten

  • 8
    22. Januar 2007 - 22. Januar 2007 17:04 | Permalink

    Folkert … ich habe ja zum Ausdruck gebracht, dass ich durchaus Vertständnis habe für das Bedürfnis nach Rechtsschutz und für eine Sensibilisierung der Nutzer plädiere, damit hier auch ein Unrechtsbewußtsein entsteht. Das heisst aber nicht, dass ich die Verfolgung von Verstößen durch Automatisierung gut heiße. Ich bin da eher für Prävention und das Suchen nach einer neuen Regelung auf politischer Ebene.
    Öffentliche Listen sind zwar ein Ansatz, im Ergebnis aber auch eine Art öffentlicher Pranger – daher kann ich dem Ansatz nicht wirklich gut finden.

    Einzig als Prävention wäre dagegen eine Automatisierung auch in Form von Listen gar nicht schlecht. Rechtsverletzungen werden erfasst und der Täter automatisiert benachrichtigt (in Blogs bequem per Trackback). Wer daraufhin nicht umgehend reagiert und im Zweifel auch Maßnahmen ergreift (wie Google Cache-Löschung im Extremfall) bekommt (s)eine Abmahung.

    Das wäre doch ein Ansatz, oder?

    AntwortenAntworten

  • 9
    1. Oktober 2007 - 1. Oktober 2007 23:34 | Permalink

    Hi,

    wer eine Abmahnung wegen “unberechtigter Bildnutzung” oder “Copyright-Verletzung” an einem Bild erhalten hat, kann sich unter http://www.bildabmahnung.de eintragen. Ich sammle diese Daten gemeinsam mit einer Rechtsanwaeltin, um zunaechst mal herauszufinden, wie viele Leute ueberhaupt betroffen sind. Dann werden wir ja rausfinden, ob die Abmahnungen nur bedauerliche Einzelfaelle sind oder ob es sich um eine Serie handelt. Ich finde, statt Vermutungen und Gejammer muessen endlich mal Zahlen und Fakten her.
    Also: tragt Euren Fall ein! Alles Wesentliche zu Datenschutz und Impressum und so steht auf der Seite.

    Gruessle, Veranda

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    Ich glaub, das war's.