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14. Januar 2007

Blättern: Januar-Impressionen 2007 (Frankfurt Höchst) «» links for 2007-01-14

Eine subjektive unbrisante Meinung von Alexander am 14. Januar 2007 17:03

about:abmahnung (II)


Nun keimt sie also wieder auf, die Abmahndiskussion, Anlass diesmal ein Brötchen. Kein Scherz. Aber viele juristisch entscheidende Fälle haben manchmal einen kuriosen Anlass, bleibt also die Hoffnung, dass sich gerade deshalb irgendein Politiker des Themas nun erbarmt.

Meine Meinung habe ich im Artikel about:abmahnung bereits offengelegt. Dies nur als Hinweis vorweg, bevor jemand meine folgende Meinung wieder in die falsche Ecke stellt. Dort beschreibe ich einen (zukünftigen) Lösungsvorschlag, der aber auf Basis der aktuellen Lage so noch nicht funktionieren kann (Regel des mildesten Mittels).

Thema ist also ein Brötchen bzw. – kurz frei wiedergegeben – die ungefragte Übernahme des Produktbildes eines Brötchens aus einem virtuellen Kochbuch. Dafür bekam ein Blogger eine Abmahnung im – soweit gelesen – üblichen Rahmen, was die Honorarforderung der Anwälte angeht. Soweit gelesen steht auch noch eine Forderung über Nutzungsentgelt zur Debatte, das aber unter Vorbehalt.

Das alles ist nicht schön für den Betroffenen, den ich als Blogger sehr schätze, leider aber (und auch selbst dort so eingesehen) juristisch wohl zutreffend. Bild eingebunden ohne dazu Recht zu haben, erwischt worden, Abmahnung kassiert. Das kennen wir ja alles leider schon und wenn Hilfe gebraucht wird, so wird Bloggersdorf da sein.

Ich will zur aktuellen Diskussion in den Blogs hier und da und noch an vielen anderen Stellen folgendes sagen: Ich finde es tut uns nicht gut, wenn wir mutmaßen und unterstellen und Schlüsse ziehen und vor allem unfachkundige juristische Statements abgeben.

1. Opferschutz steht vor Täterschutz
Erstmal finde ich, dass man schon sehen muss, wer Täter ist. Bilderklau ist nunmal eine falsche Sache und wird man erwischt, ist es halt blöd. Bekannt ist das Risiko aber allemal. Schwieriger sind da schon Grenzbereiche. Was ist mit Video-Einbindungen? Wo sind die Grenzen zulässiger Bildzitate? Wann wird eine vertretene Meinung zur geschäftsschädigenden Aussage?
Aber – wie eben oft vor allem in den Kommentaren zu lesen – dann vom Betroffenen (das ist der Rechteinhaber!!) zu verlangen, er sollte doch erst einmal immer ganz brav anfragen und auch sonst alles mögliche machen, wie Scripts zum Schutz auf die Website bauen und ausdrückliche Hinweise überall hinkleben … das geht zu weit!
Wer eigene Sachen verfasst, zeichnet oder fotografiert, der hat das Recht die Nutzung zu verweigern … Punkt! Oder noch deutlicher: Wer nichts sagt, erlaubt im Zweifel nichts!
Das mag im Einzelfall echt fies, kleinkariert und blöd sein, aber das ist der Fakt. Und will ich ein Brötchen, dann kaufe ich mir eines und fotografier es – ist ja nicht so schwer. Und wer mal ein Brötchen hat professionell fotografieren lassen, der weiß auch dass sowas richtig Geld kosten kann – auch wenn man es irgendwo billiger kriegen könnte.
Nein, der Geschädigte hat das Recht seine Rechte zu verteidigen. Das ist richtig so. Das Maß und das Procedere ist aber eine Frage der Rechtslage und damit eine Frage der Politik! Und das ist der Punkt! Wer auch wegen Kleinigkeiten nach Gusto abmahnen kann und Streitwerte nach eigenem Ermessen festsetzen kann, der tut das im Zweifel auch. Das Problem ist nicht der Abmahner, das Problem ist die Regel die dahinter steht.

2. Bitte keine juristischen Schlußfolgerungen
Vieles was man liest an juristischen Einschätzungen sind hanebüchend. Das beginnt bei fast schon komplexen Fragen wie der gerichtlichen Zuständigkeit und geht ins Bodenlose bei Grundsatzfragen wie “die haben es ja ins Internet gestellt, also darf man es nutzen …” (nein!).
Das alles wäre auch noch ertragbar und eher zum schmunzeln, wenn darauf aufbauend nicht wüste Theorien gesponnen werden. Das hilf keinem weiter und macht uns (die Blogger und die, die sich an der Diskussion dort beteiligen) nicht unbedingt zum geeigneten Gesprächspartner für die Politik.

3. Keine Unterstellungen
Auch wenn es manchmal zum Himmel schreit: Man sollte sich vor Unterstellungen hüten. Auch wenn jemand mehrere abgemahnt hat, ist er deswegen kein Serienabmahner. Und nur weil man die Sache einem Anwalt übergeben hat, zeigt dies sicher nicht, dass man mit dem einen Deal hätte und gemeinsame Sache macht und die Beute teilt. Das sind doch alles Verschwörungstheorien, die zudem denjenigen, der dies behauptet, durchaus juristisch in die Bredouille bringen könnte.
Lasst Fakten sprechen! Wenn tatsächlich eine Häufung von Abmahnungen auffällig sind, dann sollte man alle Betroffenen einmal anschreiben und versuchen die Fakten zusammenzutragen.

Ich will den aktuellen Fall hier gar nicht meinen Überlegungen zu Grunde liegen sehen. Es ist mir nur zuwider, wenn bestimmte Rechtsauffassungen die Runde machen, die der meinigen absolut widersprechen, man aber sozusagen als Blogger “mit ins Boot genommen wird”.

Ich bin für einen Schutz des Urheberrechts. Und als Urheber muss man sich wehren dürfen – und zwar ohne erst mühsam suchen zu müssen und dabei verarscht zu werden bei dem Versuch eine friedliche Einigung zu erzielen. Denn genau das passiert und durfte ich in anderen Angelegenheiten zur Genüge erfahren, wie es ist, wenn das eigene Recht mit Füßen getreten wird und man versucht die Sache freundlich zu regeln…
Und ich muss nicht mühsam dafür sorgen, dass ich nicht beklaut werde. Das mag bei der Hausratsversicherung noch eine Frage des Versicherungsschutzes sein, darf den Dieb doch aber nicht zu gute kommen! Und in der virtuellen Welt ist es genauso.

Und es sollte eben auch nicht so sein, dass man als Abmahner gleich an den Pranger kommt. Ich weiß, dass das der Volksseele gut tut, aber die Möglichkeit auch einen Falschen zu treffen sind zu groß. Sachlichkeit. Akribische Aufklärung. Diskussion. Faktennahe Darstellung. Anders geht es nicht, sonst werden die Blogs als virtuelle Boulevard-Blättchen wahrgenommen, die mehr an der Aufregung denn an der sachlichen Aufarbeitung interessiert sind.

… und bitte bitte keine Mutmaßungen mehr auf Basis alter Hüte. Automatische Markenüberwachung ist doch kein Indiz mehr für potentielle Serienabmahner. Ich war kürzlich auf einer Veranstaltung, bei der diese Art der Überwachung im Paket der Markenüberwachung angeboten wird. Da werden automatisiert Text-Scans vorgenommen und Reportings ausgegeben, sogar Bilder werden gescannt und mit Mustern verglichen. Und gerade Blogs sind da auch im Fokus, wie man mir auf Nachfrage versicherte.

Ist das böse? Oder würden wir als Unternehmen nicht gleiches tun? Als Unternehmer ist man doch fast dazu verpflichtet seine Rechte zu verteidigen. Ach was – was heisst “fast” – man ist(!) verpflichtet, denn wenn man zu lange nichts dagegen unternimmt läuft man Gefahr seine Rechte später nicht mehr durchsetzen zu können.
Und dann soll man das Ergebnis eines solchen Monitorings selbst überprüfen und juristisch bewerten? Ach kommt, das ist doch weltfremd und zudem wäre das doch viel zu riskant. Wie man liest sieht man doch auch bei den Bloggern und Kommentatoren, dass vielleicht 2 % in der Lage wären wenigstens ansatzweise eine komplexe Markenrechtsverletzung juristisch korrekt einzusortieren und zu bewerten. Natürlich muss das direkt zum Anwalt der dann im Zweifel auch eine Vorgehensweise vorgibt.

Was wir brauchen sind keine Kleinkriege, was wir brauchen ist eine Reform. Wir brauchen Druck auf die Politik. Und bitte malt nun das Zypries-Reförmchen nun nicht noch als Hoffnung in den Himmel. Die “Verbesserungen” betreffen dann wieder nur rein private Websites und nun soll jeder für sich selbst mal überlegen (oder hier nachlesen), wann Juristen von “rein privat” (oder korrekterweise von “einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs”) sprechen.

Es gibt ein Bedürfnis nach einfachen und effizienten Schutz der Rechte der Urheber. Aber es gibt auch ein Bedürfnis nach Regelung von Bagatellfällen, die dem Interesse aus nachhaltiger Durchsetzung bei angemessener Entschädigung gerecht werden. Dieser letzte Bereich ist eben unzureichend geregelt und nach meiner Meinung trägt die anstehende Reform diesem Bedürfnis in keinster Weise Rechnung. Die Probleme sind politisch hausgemacht – aber wen wundert es wirklich? Ich meine mich noch an ein Zitat eines Bundesjustizministers in den 90ern zu erinnern, als man darüber diskutierte, dass zur Durchsetzung des Jugendschutzes man nicht-jugendfreie Inhalte erst ab 23 Uhr “im Internet” zeigen dürfte… Soviel zum Verständnis.

Also … Diskussionen nach Abmahnungen? Ja! … Hilfe für abgemahnte Blogger? Ja! … Aber nicht auf Stammtischniveau (womit ich wirklich gerade niemand persönlich meine!)






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Ich glaub, das war's.




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    Kommentare

    • Frau Pfeffer (www): :mrgreen: »»»
      (5 days 15 hours ago)
    • jovelstefan (www): ich kommentiere deutlich weniger als früher. grund1: mein feedreader ist voller, ich lese mehr, bleibe dadurch... »»»
      (19 days 12 hours ago)
    • Frau Pfeffer (www): Wie? Die leben noch? Und wtf machst Du mit einem Video von denen? »»»
      (20 days 0 hours ago)
    • Alexander (www): genau die … ich hab sogar ein Video, aber das wollte ich den Lesern nicht antun :mrgreen: »»»
      (20 days 11 hours ago)
    • Frau Pfeffer (www): OMG!!! Sind das die, die ich zu erkennen glaube? Die, mit diesen seltsamen Vierbeinern? »»»
      (20 days 16 hours ago)
    • Maximilian (www): @vera: Wer Kommentare als “Währung” sieht hat ihren Sinn gehörig Missverstanden. »»»
      (20 days 18 hours ago)

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