So eben erreichte mich folgende E-Mail mit Betreff:
Abmahnung wegen fehlender Mindestinformationen in Ihrer elektronischen Post
Abmahnung 32-2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns wurde mitgeteilt, dass sich in Ihrer Email-Korrespondenz nicht die gesetzlich geforderten Mindestinformationen befinden.
Lesen Sie hierzu das elektronische Handelsregistergesetz v. 15.11.2006
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdf
Danach sind auch in Ihren Emails die Pflichtangaben erforderlich.
Weitere Informationen erteilt Ihnen:
[...]
Ihre Ratgeber in Europarecht
Aber man ist ja nicht alleine mit dieser E-Mail der “nicht näher bezeichneten Kanzlei Koenig&Kollegen” (Quelle). (Hier ein weiterer Artikel dazu mit interessantem Link)
Ok, eine E-Mail via chello.pl wirkt jetzt nicht unbedingt wie ein Anwaltsschreiben, dazu kommen die guten Stücke dann vornehmlich auch vie Einschreiben – damit nichts verloren geht.
Aber grundsätzlich musste man schon kurz nachdenken, denn so abwegig ist das nicht (wäre man denn ein entsprechendes Unternehmen…).
Denn die Sache an sich ist heiß, wie hier in dem Artikel gut dargestellt mit weiteren Verweisen.
Aus advobLAWg – Rechts- und InternetNews
So ist z.B. eine GmbH verpflichtet, in Ihren eMails ab dem 01.01.2007 u.a. folgende Angaben einzufügen:
- Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft;
- das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft;
- die Registernummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist;
- alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften besteht die Gefahr, dass ein Zwangsgeld festgesetzt oder das Unternehmen von einem Wettbewerber in Anspruch genommen – also kostenpflichtig abgemahnt – wird.
Nach weiterer Recherche stößt man dann (via) auf einen Hinweis bei der genannten Kanzlei König & Kollegen. Dort wird erklärt, dass man nicht der Absender sei und weißt auf folgendes hin:
Aus Sicherheitsgründen sollten Sie bei entsprechenden E-Mails evtl. angegebene links NICHT anklicken und evtl. angehängte Anhänge NICHT öffnen. Sie könnten Viren, Trojaner o.ä. enthalten.
Den Link habe ich sogar angeklickt, weil mir bis dato noch nicht klar ist, wie ein Trojaner via PDF im Browser auf meinen Rechner gelangen soll. Anlagen waren meiner Mail nicht enthalten. Kurzum: Ganz klar ist mir das ganze nicht, was das soll. Insbesondere weil die angegebene Domain (IP-Adresse 217.160.60.235) tatsächlich zum Bundesanzeiger Verlag führt und von Schlund+Partner laut ripe.net verwaltet wird.
{lang: 'de'}
So eben erreichte mich folgende E-Mail mit Betreff:
Abmahnung wegen fehlender Mindestinformationen in Ihrer elektronischen Post
Abmahnung 32-2007
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns wurde mitgeteilt, dass sich in Ihrer Email-Korrespondenz nicht die gesetzlich geforderten Mindestinformationen befinden.
Lesen Sie hierzu das elektronische Handelsregistergesetz v. 15.11.2006
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2553.pdf
Danach sind auch in Ihren Emails die Pflichtangaben erforderlich.
Weitere Informationen erteilt Ihnen:
[...]
Ihre Ratgeber in Europarecht
Aber man ist ja nicht alleine mit dieser E-Mail der "nicht näher bezeichneten Kanzlei Koenig&Kollegen" (Quelle). (Hier ein weiterer Artikel dazu mit interessantem Link)
Ok, eine E-Mail via chello.pl wirkt jetzt nicht unbedingt wie ein Anwaltsschreiben, dazu kommen die guten Stücke dann vornehmlich auch vie Einschreiben - damit nichts verloren geht. ;-)
Aber grundsätzlich musste man schon kurz nachdenken, denn so abwegig ist das nicht (wäre man denn ein entsprechendes Unternehmen...).
Denn die Sache an sich ist heiß, wie hier in dem Artikel gut dargestellt mit weiteren Verweisen.
Aus advobLAWg - Rechts- und InternetNews
So ist z.B. eine GmbH verpflichtet, in Ihren eMails ab dem 01.01.2007 u.a. folgende Angaben einzufügen:
- Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft;
- das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft;
- die Registernummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist;
- alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften besteht die Gefahr, dass ein Zwangsgeld festgesetzt oder das Unternehmen von einem Wettbewerber in Anspruch genommen - also kostenpflichtig abgemahnt - wird.
Nach weiterer Recherche stößt man dann (via) auf einen Hinweis bei der genannten Kanzlei König & Kollegen. Dort wird erklärt, dass man nicht der Absender sei und weißt auf folgendes hin:
Aus Sicherheitsgründen sollten Sie bei entsprechenden E-Mails evtl. angegebene links NICHT anklicken und evtl. angehängte Anhänge NICHT öffnen. Sie könnten Viren, Trojaner o.ä. enthalten.
Den Link habe ich sogar angeklickt, weil mir bis dato noch nicht klar ist, wie ein Trojaner via PDF im Browser auf meinen Rechner gelangen soll. Anlagen waren meiner Mail nicht enthalten. Kurzum: Ganz klar ist mir das ganze nicht, was das soll. Insbesondere weil die angegebene Domain (IP-Adresse 217.160.60.235) tatsächlich zum Bundesanzeiger Verlag führt und von Schlund+Partner laut ripe.net verwaltet wird.