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21. März 2007

Blättern: 64 92 167 82 «» Wohin mit den Eltern wenn Tokio Hotel kommt?

Eine subjektive unbrisante Meinung von Alexander am 21. März 2007 14:58

Senft dazu: Richterin richtet ihr Urteil am Koran aus


Senft dazu“Justiz-Skandal” übertitelt mittlerweile gewohnt boulevardesk Spiegel Online und setzt mit der Headline »Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin« noch ein Ausrufezeichen dahinter. Da will auch die sueddeutsche nicht hinten anstehen und klinkt sich beim “Justiz-Skandal” ein: »Richterin wird nach Koran-Eklat abgezogen«.

Die Richterin hatte im Scheidungsverfahren gegen eine 26-jährige aus Marokko stammende Deutsche eine vorzeitige Scheidung mit Bezugnahme auf den Koran abgewiesen. Mit der Begründung “Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB” hatte die Richterin das Gesuch der jungen Frau abgelehnt.

Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin. Und weiter: “Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsstellerin geheiratet hat”, so die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts an Anwältin Becker-Rojczyk.
(Quelle: SPON)

Mein Senft dazu:

Was die Richterin getan hat ist meiner Ansicht nach schlicht und einfach mit unserer “hochgelobten” ToleranzWikipedia zu begründen. Wer andere Religionsauffassungen und Weltanschauungen respektiert und eben “toleriert”, der muss auch bei Streitfällen von Menschen, die sich in diesen Weltanschauungen bewegen, dies zu Grunde legen. Ich finde das zwar nicht richtig, aber konsequent. Beide stammten aus einem anderen Kulturkreis und schlossen die Ehe in diesem Kulturkreis. Wie kann man sich nun anmaßen, unsere Rechtsordnung und vor allem Wertevorstellung nun dem überzustülpen? Das ist nämlich die Scheinheiligkeit unserer “Toleranz”, die hierzulande nämlich nichts anderes ist als praktizierte Wertelosigkeit.

ToleranzWikipedia beschreibt die Fähigkeit, generell jegliche Form des Andersseins oder Andershandelns (andere Ansichten, -Herkunft, -Sexualität, -Moral, -Religion, -Maßhaltigkeit (technisch), usw.) unangetastet bestehen zu lassen. Erst wenn ein gewisses Maß, die Toleranz-Schwelle, überschritten ist, kommt es zu Reaktionen. Dort wo gar keine Abweichung erlaubt ist, herrscht die Intoleranz.

Ich bin kein Anhänger von Toleranz, weil es die nämlich in einer Gesellschaft nicht gibt. Die gäbe es vielleicht, wenn es eben keine Werte und Weltanschauungen gäbe und dies hielte ich für falsch.

Hat also die Richterin richtig gehandelt?

Nach meinem Empfinden dürfte sie dann eigentlich gar nicht zuständig sein. Aber auch das würde unserem Rechtsempfinden ja wiedersprechen, dass sich für alles und jeden zuständig fühlt.

Ein schönes Dilemma zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

 
Update 23.03.2007

Und offensichtlich stelle nicht nur ich mir diese Fragen jenseits des “Skandal”-Geschreies und reflektiert über die Brisanz zwischen deutschem Recht und Toleranz.

WELT ONLINE vom 22.03.2007: Wo Toleranz mit Recht und Ordnung kollidiert

Das Verständnis einer Richterin für einen prügelnden Muslim in einem Frankfurter Scheidungsfall löst Empörung aus. Doch diese Haltung ist längst kein Einzelfall. In immer mehr Bereichen kollidiert die kulturelle Toleranz mit Recht und Ordnung.






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Ich glaub, das war's.




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