Senft dazu: Richterin richtet ihr Urteil am Koran aus

Senft dazu“Justiz-Skandal” übertitelt mittlerweile gewohnt boulevardesk Spiegel Online und setzt mit der Headline »Sturm der Entrüstung über Koran-Richterin« noch ein Ausrufezeichen dahinter. Da will auch die sueddeutsche nicht hinten anstehen und klinkt sich beim “Justiz-Skandal” ein: »Richterin wird nach Koran-Eklat abgezogen«.

Die Richterin hatte im Scheidungsverfahren gegen eine 26-jährige aus Marokko stammende Deutsche eine vorzeitige Scheidung mit Bezugnahme auf den Koran abgewiesen. Mit der Begründung “Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB” hatte die Richterin das Gesuch der jungen Frau abgelehnt.

Beide Eheleute stammen aus dem marokkanischen Kulturkreis, heißt es in der Begründung der Richterin. Und weiter: “Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragsstellerin geheiratet hat”, so die Richterin des Frankfurter Amtsgerichts an Anwältin Becker-Rojczyk.
(Quelle: SPON)

Mein Senft dazu:

Was die Richterin getan hat ist meiner Ansicht nach schlicht und einfach mit unserer “hochgelobten” Toleranz zu begründen. Wer andere Religionsauffassungen und Weltanschauungen respektiert und eben “toleriert”, der muss auch bei Streitfällen von Menschen, die sich in diesen Weltanschauungen bewegen, dies zu Grunde legen. Ich finde das zwar nicht richtig, aber konsequent. Beide stammten aus einem anderen Kulturkreis und schlossen die Ehe in diesem Kulturkreis. Wie kann man sich nun anmaßen, unsere Rechtsordnung und vor allem Wertevorstellung nun dem überzustülpen? Das ist nämlich die Scheinheiligkeit unserer “Toleranz”, die hierzulande nämlich nichts anderes ist als praktizierte Wertelosigkeit.

Toleranz beschreibt die Fähigkeit, generell jegliche Form des Andersseins oder Andershandelns (andere Ansichten, -Herkunft, -Sexualität, -Moral, -Religion, -Maßhaltigkeit (technisch), usw.) unangetastet bestehen zu lassen. Erst wenn ein gewisses Maß, die Toleranz-Schwelle, überschritten ist, kommt es zu Reaktionen. Dort wo gar keine Abweichung erlaubt ist, herrscht die Intoleranz.

Ich bin kein Anhänger von Toleranz, weil es die nämlich in einer Gesellschaft nicht gibt. Die gäbe es vielleicht, wenn es eben keine Werte und Weltanschauungen gäbe und dies hielte ich für falsch.

Hat also die Richterin richtig gehandelt?

Nach meinem Empfinden dürfte sie dann eigentlich gar nicht zuständig sein. Aber auch das würde unserem Rechtsempfinden ja wiedersprechen, dass sich für alles und jeden zuständig fühlt.

Ein schönes Dilemma zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

 
Update 23.03.2007

Und offensichtlich stelle nicht nur ich mir diese Fragen jenseits des “Skandal”-Geschreies und reflektiert über die Brisanz zwischen deutschem Recht und Toleranz.

WELT ONLINE vom 22.03.2007: Wo Toleranz mit Recht und Ordnung kollidiert

Das Verständnis einer Richterin für einen prügelnden Muslim in einem Frankfurter Scheidungsfall löst Empörung aus. Doch diese Haltung ist längst kein Einzelfall. In immer mehr Bereichen kollidiert die kulturelle Toleranz mit Recht und Ordnung.

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13 Comments

  • 1
    21. März 2007 - 21. März 2007 17:01 | Permalink

    Wir brauchen eine Trennung von Staat und Religion gemäss Französischem Gesetz 1905.

    Denn wir müssen zukünftig auch die Charta der Grundrechten beachten.

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  • 2
    22. März 2007 - 22. März 2007 03:34 | Permalink

    Ich bin kein Anhänger von Toleranz, weil es die nämlich in einer Gesellschaft nicht gibt. Die gäbe es vielleicht, wenn es eben keine Werte und Weltanschauungen gäbe und dies hielte ich für falsch.

    Das seh’ ich anders. Für mich ist Toleranz schon wertvoll und wichtig im sozialen Miteinander. Aber sie steht nicht in jedem Fall über anderen Werten. Meinungs- und Redefreiheit z.B. sind für mich auch unverzichtbare Werte. Dennoch könnte vor mir niemand rassistische Äußerungen mit dem Recht auf Meinungsgfreiheit rechtfertigen. In einem solchen Fall würde er sich nämlich damit gegen ein m.E. höherrangiges Recht anderer auf ihre Menschenwürde wenden. So wie sich die Richterin in dem oben genannten Fall m.E. über das Recht auf körperliche Unversehrtheit hinweggesetzt hat, das m.E. ebenfalls Vorrang haben muss gegenüber der Toleranz.
    Ergo: In meiner ganz persönlichen Beurteilung von Situationen müssen verschiedene rechtliche und moralische Ansprüche und Werte eben auch immer wieder gegeneinander abgewogen werden.

    Von meiner persönlichen Meinung abgesehen, ist ein Urteil vor einem deutschen Gericht natürlich nach geltendem deutschen Recht zu fällen. Und da hat diese Richterin m.E. ganz klar total versagt, denn das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist in Artikel 2 unseres Grundgesetzes festgeschrieben – ist also eines der vorrangigsten Rechte überhaupt in diesem Staat.

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  • 3
    22. März 2007 - 22. März 2007 14:46 | Permalink

    Schon richtig, Iris, gar kein Zweifel.

    Aber das Urteil war auch kein “deutsches Recht” im Sinne von geschriebenen verbindlichen Regeln, sondern – wenn ich das richtig mitbekommen habe – ein Aspekt im Rahmen einer Abwägung. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
    Ich will damit wahrlich keine Züchtigung oder dergleichen legitimieren, ich finde nur, dass das Urteil letztendlich die ganze Problematik auf den Punkt bringt. Denn wo hört denn dann Toleranz auf? Bei körperlicher Unversehrtheit? Beim Schächten? Beim Tragen religiöser Symbole und Trachten? Wo beginnt unser Wertesystem und wo endet es. Unser Wertesystem sagt: Körperliche Unversehrtheit ist unumstößlich. Das sagen andere Wertesysteme aber nicht. Nun ging es um die Entscheidung ob eine Ehe, die unter zugrundelegung des anderen Wertesystems geschlossen wurde, nach unserem Wertesystem zu scheiden. Wo beginnt nun was? Wo endet was? Wieweit respektiert man andere Wertesysteme? – Wenn wir Wertesysteme anderer nur soweit respektieren, bis unser Wertesystem berührt wird – dann ist das doch keine Toleranz?!

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  • 4
    22. März 2007 - 22. März 2007 17:11 | Permalink

    Wenn wir Wertesysteme anderer nur soweit respektieren, bis unser Wertesystem berührt wird – dann ist das doch keine Toleranz?!

    Doch, meiner Ansicht nach schon …nur eben keine bedingungslose.

    In der von Dir verlinkten Wikipedia-Definition von Toleranz steht ja auch:

    Toleranz ist folglich die Schaffung eines Spielraums für Menschen abweichenden sozialen Verhaltens und anderer Normen.

    Der Spielraum, den ich der Toleranz in meinem persönlichen Wertesystem einräume, wird von gewissen sozialen Rahmenbedingungen begrenzt, die u.a. von international anerkannten Menschenrechten und (zumindest innerhalb unseres Staates) unserem Grundgesetz bestimmt werden.

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  • 5
    23. März 2007 - 23. März 2007 13:25 | Permalink

    Iris … Menschenrechte sind natürlich das Minimum, gar kein Thema. Da könnte man jede Diskussion sofort mit beenden, weil es einfach stimmt: An Menschenrechten sollte man nicht tasten und die müssen über allem stehen.
    In dem Sinne ist der Frankfurter Fall auch insoweit schnell ad acta zu legen, da das hier greift.
    Die Diskussion beendet es aber nicht, was auch der Artikel der WELT von gestern gut zeigt, die Kollision von Toleranz und Rechtssystem steht eher erst am Anfang. Der Rückzug auf Menschenrechte (die im Einzeln ja auch umstritten sind und nur schwer zum Konsens gebracht werden) wird da nicht reichen. Zudem sollte unsere Gesellschaft mehr Anspruch haben an Werte als einen kleinsten gemeinsamen Nenner.

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  • 6
    23. März 2007 - 23. März 2007 14:44 | Permalink

    Alexander, offen gesagt halte ich den Widerspruch zwischen Toleranz und Werten bzw. Toleranz und Rechtsprechung, den dieser Fall angeblich offenbaren soll, für konstruiert (mundgerecht zubereitet für die Kulturkampffront).
    Toleranz war nämlich m.E. gar nicht das Motiv der Richterin, sondern die (in der deutschen Rechtsprechung allgmein übliche) Berücksichtigung besonderer/mildernder Umstände. Und bei der Beurteilung des Rechtsempfindens und/oder der Schuldfähigkeit von Personen werden ja durchaus nicht nur kulturelle oder religiöse Umstände berücksichtigt, sondern z.B. auch das Elternhaus, der Werdegang, die psychische Verfassung und die individuellen Lebensumstände von Personen, deren Vergehen oder Anliegen vor deutschen Gerichten verhandelt werden.
    Klar, man kann sich darüber streiten, ob und welche besonderen Umstände (neben den gesetzlichen Grundlagen) in die deutsche Rechtsprechung einfließen sollten. Aber die Mainstream-Medien (speziell die rechtslastigen) benutzen diesen Fall imo lieber als Munition für eine andere Debatte – nämlich für eine weitere öffentliche (Schein)Diskussion darüber, ob wir den Islam bzw. gläubige Muslime in Deutschland tolerieren sollten (und es melden sich mal wieder die üblichen Empörten zu Wort).
    Ich hab’ da gestern im Alarmschrei noch einen Artikel gefunden, der das Theater, was uns hier von den Mainstream-Medien mal wieder vorgeführt wird, m.E. ausführlich und treffend beschreibt.

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  • 7
    23. März 2007 - 23. März 2007 14:49 | Permalink

    Sorry, da sollte in den letzten Satz noch ein Link rein, das hab’ ich aber verpatzt. Also reich’ ich die URL zum Alarmschrei-Posting hier noch eben nach:
    http://www.alarmschrei.de/?p=383

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  • 8
    Hattsteiner
    23. März 2007 - 23. März 2007 20:25 | Permalink

    Erst verinnerlichen wir das islamische Kulturverständnis und setzen eine Oper ab. Jetzt verinnerlichen wir das islamische Rechtsverständnis und vergessen unser Grundgesetz. Was wird unser nächster Kniefall vor dem Islam sein?

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  • 9
    25. März 2007 - 25. März 2007 23:16 | Permalink

    Iris … aber ist es nicht auch genau das Thema: Können wir es überhaupt, andere Religionen (also auch den Islam) tolerieren? Vor allem wenn eben die Inhalte der zu tolerierenden Religion nicht mit unserem Wertesystem kompatibel ist!? Das ist doch ein ganz wichtiger Punkt. Wie kann ich jemand in meinem Haus tolerieren, wenn seine Wertevorstellung bspw. nicht vorsieht, dass man fremdes Eigentum zu achten hat. (Also der Vergleich hat jetzt keine gezielten Parallelen). Zwinge ich ihn nun, wenn er mein Gast ist, meine Werte zu akzeptieren oder wie mache ich das, wenn er sich meiner Werte einfach partout nicht beugen will?

    AntwortenAntworten

  • 10
    26. März 2007 - 26. März 2007 00:11 | Permalink

    Können wir es überhaupt, andere Religionen (also auch den Islam) tolerieren?

    Ich weiß nicht, ob Du es kannst. Ich denke, ich kann es. Ich kann ja z.B. auch den Katholizismus tolerieren ;o). Also warum nicht auch den Islam? Ich konnte das schon mein Leben lang. Warum sollte ich es jetzt auf einmal nicht mehr können? Dafür habe ich keinen Anlass. Klar, da treffe ich dann natürlich auch in Deutschland immer mal wieder auf Menschen, die die Welt (zumindest teilweise) aus einer anderen Perspektive wahrnehmen als ich. Aber ich hab’ damit kein Problem, solange sie mir auch meine persönlichen Weltsichten zugestehen. Ich fühle mich nicht bedroht, nur weil es neben meiner Art noch andere gibt.

    Wie kann ich jemand in meinem Haus tolerieren, wenn seine Wertevorstellung bspw. nicht vorsieht, dass man fremdes Eigentum zu achten hat. (Also der Vergleich hat jetzt keine gezielten Parallelen). Zwinge ich ihn nun, wenn er mein Gast ist, meine Werte zu akzeptieren oder wie mache ich das, wenn er sich meiner Werte einfach partout nicht beugen will?

    Meine Antwort auf Deine Fragen ist ein (Werte)Spielraum, den man sich gegenseitig gewährt …eben innerhalb der Grenzen gemeinsamer gesellschaftlicher Rahmenbedingungen. Unsere Gesetze und gesellschaftlichen Konventionen begrenzen den Freiraum, in dem jeder nach seiner Façon nach Glück streben und sich ein Zuhause schaffen kann. Jeder, der in diesem Staat leben will, sollte sowohl die gemeinsamen Grenzen aller, als auch die individuellen Freiräume der anderen akzeptieren und respektieren. Das wäre die Toleranz, die ich mir für die Gesellschaft, in der ich gerne lebe, wünsche.
    Mein Zuhause zähle ich allerdings zu meinem persönlichen Freiraum. Und da möchte ich keine Menschen um mich haben, die ich nicht eingeladen habe. Das ist nicht mein Spielraum für Toleranz, sondern meine Privatsphäre, mein Hort des Vertrauens.

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  • 11
    Laughing Man
    27. März 2007 - 27. März 2007 14:56 | Permalink

    Diese Richtern Sagte im Grunde “Gewalt sei im Marrokkansiche Kulturkreise nicht unüblich”. Also ein genetisch angeborenes Verhalten sei.
    Ganz klar Rassistisch !

    Auf den Koran hatte sie sich nur am Rande bezogen.

    Jedoch haben die Medien den offensichtlichen Rassismus schnell mal in ein “ein knicken vor dem
    Islam” um gedeutet!

    Den Moslem wirft man im “reichtags Brand Pop-ups” Manier eh alles vor egal ob sie damit zu tun haben oder nicht

    Es ist auch einfacher sich mit der “Bedrohung” durch den Islam. Zu beschäftigen als mit dem eigenen Rassismus!
    http://www.focus.de/politik/ausland/fremdenfeindlichkeit_nid_45003.html

    So darf man sich als Opfer darstellen und Rassisten kriege ihre Bedrohung Phantasien.

    Ein ähnliches Urteil dass Juden “angeboren Gewalttätiges” Verhalten unterstellt wäre zu Recht mit einer Vorwurf wegen Anti jüdischer Hetzte resultiert!
    Vergleiche Dazu
    http://www.netzeitung.de/feuilleton/kulturnews/486871.html

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  • 12
    Bionten
    27. März 2007 - 27. März 2007 15:13 | Permalink

    Der rassitsichen Richterin ging in erster Linie in ihren Rassenwahn de Marokkanern angeborenes Gewalttätiges Verhalten zu unterstellen.

    Den Koran hatte sie nur am Rande erwähnt die Umdeutung durch die Hassmedien verzerrte die Tatsachen.

    Damit Rassisten sich als Opfer ihr eigens Rassenwahn fühlen können.

    http://emanzipationoderbarbarei.blogsport.de/2006/11/28/gewalt-gegen-frauen-wegmachen-jetzt/

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    Ich glaub, das war's.