Klage gegen Gott abgewiesen

Kein Scherz. Ein Rumäne hat vor einem ordentlichen Gericht Gott verklagt und »machte einen durch die Taufe geschlossenen “Vertrag” mit Gott geltend« (Quelle: n-tv.de).

Fünf Vergehen hätte sich Gott schuldig gemacht und damit den Vertrag gebrochen, darunter sogar die strafrechtlich relevanten Tatbestände »Betrug, Amtsmissbrauch und “unrechtmäßige Annahme von Gütern”« (Quelle: a.a.O.).

»Gott habe seinen “Vertrag nicht erfüllt”, weil er zwar Gebete und Opfergaben angenommen, aber dafür keine Gegenleistung erbracht habe.« (Quelle: a.a.O.)

Und wie reagiert die Justiz in Rumänien?

»Die Staatsanwaltschaft wies die Klage mit einer durchaus plausiblen Begründung ab: Gott sei keine Person und habe demnach keinen Wohnsitz.« (Quelle: a.a.O.)

:grin:

So viel praktizierten Pragmatismus und das auch noch streng im Einklang mit dem Gesetz hätte auch von der deutschen Gerichtsbarkeit kommen können. Aber konsequent allemal. Also ich wäre froh, wenn Gott da nicht mal die Gegenrechnung aufmachen würde … *didumm …

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5 Comments

  • 1
    13. Juli 2007 - 13. Juli 2007 10:57 | Permalink

    Man könnte auch mal Satan verklagen. Für was könnte man den nicht alles verantwortlich machen!
    ;-)

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  • 2
    13. Juli 2007 - 13. Juli 2007 11:12 | Permalink

    ;-)

    Das Problem: Hier fehlt die vertragliche Grundlage meistens. Bis auf Goethes Faust lassen sich die wenigstens dann doch auf einen justiziablen Deal ein. – Der Rumäne beruft sich ja auf die Taufe.

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  • 3
    14. Juli 2007 - 14. Juli 2007 11:24 | Permalink

    Ich dachte, dem Satan sei man alttestamentarisch ohnehin schon rein schlangen- und apfeltechnisch verpflichtet. :-)

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  • 4
    14. Juli 2007 - 14. Juli 2007 12:02 | Permalink

    Rein juristisch dürfte das einerseits unter den Straftatbestand des Trickbetrugs fallen, andererseits – und in dem Fall relevanter – verhökerte Satan ja einen Apfel, der ihm gar nicht gehörte. Und – wie der Jurist weiß – kein gutgläubiger Erwerb an gestohlenen Gegenständen. Der Vertrag – wenn man ihn als solchen durch faktische Handlung werten möchte – ist insoweit sittenwidrig und mindestes einseitig noch gar nicht erfüllt, da der Apfel nicht übereignet werden konnte.
    Betrachtet man aber die Gesamtumstände geht es ja auch gar nicht um einen Vetrag mit Satan. Dieser versuchte ja keinen eigenen Vertrag zu schließen sondern stiftete an den Vertrag mit Gott (Anlage 2 zu den paradiesischen Wohn- und Nutzungsregelungen als vetragsrelevante Nebenpflicht) zu brechen, was ihm ja auch gelang.

    Oder so.. :-)

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  • 5
    14. Juli 2007 - 14. Juli 2007 12:58 | Permalink

    Alles gut und schön, aber ich sage nur:

    Schlüssiges Handeln!

    Man kann sich hinterher nicht auf Fußangeln und Ähnliches berufen, wenn man vorher durch schlüssiges Handeln gezeigt hat, daß man sehr wohl bereit ist mitzumachen.

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    Ich glaub, das war's.