
Warum ich in einem Magazin für Fußball-Kultur auftauche, was eine Fuzo sein soll und noch viele weitere offene Fragen –
erklärt bei clubfans-united.de

Warum ich in einem Magazin für Fußball-Kultur auftauche, was eine Fuzo sein soll und noch viele weitere offene Fragen –
erklärt bei clubfans-united.de
Die Romantik des “1-2-3 … meins” ist für viele längst verflogen, neue Gebührenmodelle irritieren den privaten Verkäufer und so mancher hat längst den Überblick verloren, ob sich der Verkauf eigentlich überhaupt noch lohnt. Aber das sind im Wesentlichen Probleme, die entweder strategischer Natur sind (die Anzeichen einer eBay-Orientierung Richtung kommerzieller Kunden verdichten sich) oder eben der Leichtfertigkeit des Verkäufers selbst geschuldet (muss er halt genau lesen, bevor er was macht). Doch der eigentliche “Segen” von eBay ist für viele fast schon zum “Fluch” geworden:
Die Bewertung
Lieferte der Verkäufer schlechte Ware, so wertete man negativ. Das wäre so korrekt und auch für andere Käufer hilfreich zu wissen, das war ja auch der Grund der Übung. Doch nun folgte oft die Rachebewertung auf dem Fuß: Wer schlecht bewertete, bekam auch als Käufer eines auf den Deckel, denn die negative Gegenbewertung folgte auf dem Fuß. Dass diese Praxis auch eBay bekannt war, ist kein Geheimnis und entsprechend wurde auch die Änderung (‘Verkäufer dürfen nicht mehr negativ bewerten’) begründet. Der alte eBay-Fuchs wusste aber auch schon vorher längst Bescheid: Wer viel mit eBay kaufte und verkaufte unterhielt oft zwei Accounts, den einen zum Kaufen, den anderen zum Verkaufen. Der eine, der zum Verkaufen, wurde stets behütet und auf einen guten Leumund (sprich: gute Bewertungen) geachtet, der andere, der zum Kaufen, machte sich aus Rachebewertungen nichts.
Nun ist die neue Regelung sicher aus der Not geboren die richtige Entscheidung, doch löst es nicht das Problem an der Wurzel. Zum einen ist noch nicht gesagt, dass eine negative Kaufbewertung nicht auch aus reiner Bosheit und Unverhältnismäßigkeit geboren ist (allein bei Amazon las ich vor kurzem ein Verkäuferprofil mit negativen Einträgen, die sich über die Funktionalität des Geräts beschwerten…) und entsprechend unberechtigt ist, es darf ja auch nicht verhohlen werden, dass ein Käufer eine negative Gegenbewertung durchaus ‘verdient’ hätte in manchen Fällen. – (Allein es nutzte ja auch nichts, bei eBay kann ich mir meinen Verkäufer zwar aussuchen, meine Käufer aber nicht … )
Eine blütenweiße Bewertung ist als Verkäufer viel wert, das ist klar, und die gängige Praxis einer negativen Rachebewertung sorgte für Angst und Schrecken – ergo blieben viele Fäuste in der Tasche und die Bewertung blieb aus oder wurde zähneknirschend doch positiv, um die eigene positive Bewertung zu bekommen. Mit Wegfall des Druckmittels “Rachebewertung” scheinen jetzt aber einige Sicherungen durchzubrennen.
Händler sehen ihre Existenz bedroht, Käufer zittern vor Anwaltsschreiben wegen Negativ-Bewertungen – dabei sollte das neue Ebay-Bewertungssystem doch kundenfreundlich sein. Nach drei Monaten Praxis meckern Käufer und Verkäufer – und sogar Ebay gibt zu, dass es Probleme gibt.
Quelle SPON: Verkäufer lassen Anwälte auf Negativ-Bewerter los
Und genau das darf ich aktuell am eigenen Leibe erfahren. Eine simple Sammelkarte, erstanden für einen kleinen Jungen in der Verwandschaft, sorgt für meine erste Klageandrohung eines Verkäufers bei eBay. Meine neutrale Bewertung erzürnte den Verkäufer derart, dass er den Gang zum Kadi ankündigte. – Dabei hielt ich mich betont zurück. Nachdem Nachfragen unbeantwortet blieben und schlussendlich die gewünschte Lieferadresse auch ignoriert wurde, wertete ich mit entsprechendem Hinweis genau hierauf “neutral”, bestätigte dabei aber der ordentlichen Erhalt der Ware.
Nun befürchte ich nicht ernsthaft eine Klage, dazu liegt mir der Fall hier zu sehr klar, doch in der Tat zeigt mir die Entwicklung die ganze Problematik der einst als ‘die’ Errungenschaft des modernen Internet-Zeitalters gefeierte “Kundenrezension”. Einerseits sind sie zu verführerisch manipulierbar, dass so mancher kaum widerstehen kann, zum anderen sind sie bereits zu wichtig geworden und man ist fast aus Geschäftssicht gezwungen nahezu ‘alles’ zu tun um sich davor zu schützen oder zur Not auch sich dagegen ‘zu wehren’. Das Problem: Aktuell geht das offenbar gar nicht mehr.
“Ebay sieht die Möglichkeit der einvernehmlichen Rücknahme negativer Bewertungen nun nicht mehr vor und entfernt eine abgegebene Bewertung selbst bei einer entsprechenden Rücknahmeerklärung des Bewertenden nicht.
[...]
Da Ebay die Bewertung in diesem Fall nach den neuen Grundsätzen jedoch auch nicht entfernen würde, bliebe jetzt nur noch Ebay als potentieller Anspruchsgegner.” ”
Quelle SPON a.a.O.
Verständlich, dass Händler nun das schlechte Gefühl verfolgt, die Verlierer der Umstellung zu sein und der Willkür der Käufer ausgeliefert zu sein, die oft dann nicht einmal unterscheiden können, was zur Bewertung des Händlers und der Verkaufsabwicklung gehört und was als reiner Frust über einen individuellen Fehlkauf gewertet werden müsste. Zudem ist auch hier nicht auszuschließen, dass sich der Konkurrent unter die angeblichen Käufer schmuggelt und so ein wenig mitmengt. Da die Folgen für den Verkäufer offenbar über ein schlechtes Image hinausgehen und direkt bei eBay Konsequenzen haben (Quelle SPON a.a.O.):
- Rückstufung der angebotenen Artikel bei der Anzeige der Suchergebnisse
- Zwang zum Anbieten des – kostenpflichtigen – Ebay-Bezahldienstes PayPal
- Einschränkung des Handelsvolumens
- Sperrung des Verkäuferkontos als letzte Stufe
Man wird sehen müssen, wie diese Entwicklung ausgeht und ob jede ehrliche Kundenrezension in Zukunft bald ein juristisches Risiko bedeutet. Ich für meinen Teil halte und hielt es mit dem Versuch ehrlich und transparent zu sein, mich aber auch nicht dem Druck oder der möglichen Sanktion zu beugen. Allerdings hat auch alles seine Grenzen und ich bin nicht Robin Hood – wenn die heute erlebte Klageandrohung wahr gemacht wird, werde ich mich juristisch wehren, wird es zur Praxis, werde ich Bewertungen in Zukunft sein lassen, den Ärger wäre mir die Sache dann in der Regel wohl nicht wert. Und da ich denke, dass ich hier nicht der einzige wäre, der so denkt, wäre ab dem Moment die Kundenrezension praktisch wertlos. Die entscheidenenden Gerichte sollten das bei ihrer Entscheidung mit in die Abwägung einbeziehen. Leider kann man von der gesetzgebenden Seite hier nichts erwarten, auch das zeigte die Praxis der letzten Jahre schon allzu oft.
Bei aller Diskussion und Problematik: Kommunikation hat schon so manches Problem im Vorfeld gelöst. Gerade auch Verkäufer würden sich so manchen Ärger durch simple höfliche Nachfragen ersparen. Mag da manchen Verkäufer auch der Kamm schwillen und sagen “warum sollte ich?!”, so ist vor dem Hintergrund der ganzen Problematik ein freundliches Wort vorweg für viele Käufer Anlass genug ihre Fragen und ihren Ärger in eine Antwort-E-Mail zu packen, statt zu bewerten. Und dann kann man drüber reden …
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Mister Lees Projekte für Katz und Tier (und ähnlichem):
Quelle: Mr. Lee Catcam [Hervorherbungen durch die Redaktion]
Sollte man besser nicht bei allen Katzen (oder Ehegatten) versuchen …
Als Cat-Tracker witzig, allein mir dünkt, dass das nicht das große Business wird, eher die Sachen in Klammern…
Hier mal am Beispiel »Zielpublikum«
Ein schneller Blick von Twitter bis YouTube, Google Blog Search, Del.icio.us, Bloglines, Yahoo, Flickr etc. pp. zu beliebigen Suchbegriffen – übersichtlich, kompakt. Nützlich? Gute Frage.