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15. Oktober 2008

Blättern: Was einem am Tag noch so einfiel «» Apropos Justiz: WP Plugin “moderate some comments”

Eine subjektive unbrisante Meinung von Alexander am 15. Oktober 2008 09:22

Justiz erklärt Internet für realitätsfremd


Ein persönlicher und subjektiver Kommentar zum Thema Internet, Urteile und Rechtsverständnis von Alexander Endl, Assessor jur., als Reaktion auf das Urteil des LG Hamburg “Google Bildersuche” (Az. 308 O 42/06) – Kommentare werden moderiert – Die Headline/der Titel ist ironisch zu verstehen

Das LG Hamburg ist leider kein Handy – und das ist leider nicht mal witzig. Denn wir sprechen hier von der Justiz (Landgericht) und damit von möglichen Kolleteralschäden in allen Bereichen und vor allem von einer “Auffassung des Gerichts”, die einem zu denken gibt.

Das LG Hamburg zeichnet immer wieder für Urteile im Bereich Internet verantwortlich, die irgendwo zwischen hysterischem Lachen und Fassungslosigkeit auspendeln lassen. Jüngster “Schildbürgerstreich”, möchte man fast sagen – und die Polemik sei in all meine Subjektivität erlaubt -, ist das Urteil gegen die Bildersuche Googles. Meinen Hang zur äußerst kritischen Beobachtung der Entwicklung Googles (auf dem Weg zur Weltherrschaft) vorausgeschickt, kann ich hier nur die Hände über den Kopf zusammenschlagen.

Das Gericht verbietet Google Deutschland, bestimmte Bilder als Thumbnail in der Suchergebnisliste zu zeigen. Die “Urheberrechtskammer” des Landgerichts gab damit dem Künstler Thomas Horn Recht, der unterbinden wollte, dass Google fünf seiner urheberrechtlich geschützten Comiczeichnungen mit der Figur “PsykoMan” im Index der Bildersuchmaschine führt. Weil Google die dem Kläger zustehenden ausschließlichen Nutzungsrechte verletze, habe dieser einen Unterlassungsanspruch gegen den Suchmaschinenriesen.
Quelle: heise.de

Jetzt ist richtig, dass diese Art der automatisierten Erstellung von Thumbnails auf rechtlich dünnem Eis stand, doch sind wir mal ehrlich – einem rein theoretisch “dünnem” Eis, denn faktisch ist diese Art der Thumbnail-Erstellung weltweit anerkannt und ‘Gang und Gebe’, es fehlt lediglich der juristische Unterbau in einem juristischen System, dass – auch das wurde oft genug schon offengelegt – dem Internet in 15 Jahren noch keine Antworten geben konnte.

Was soll’s? Wird mancher sagen, Entscheidungen – mitunter auch Fehlentscheidungen – der Gerichte gibt es viele, Google wird sich das sicher nicht gefallen lassen. Der “Aufreger” an der Sache ist für mich daher mehr die Denke, das Gedankengebäude, das Sachverständnis, das hier offenbar wird.

In der Hamburger Verhandlung hat der Richter Prozessbeobachtern zufolge erklärt, Google habe ja die Möglichkeit, anstatt Thumbnails eine textliche Umschreibung der indizierten Abbildungen zu veröffentlichen. Dies brachte Google auf die Palme: Solcherlei Aussagen zeugten “von einer nutzerfernen, technologiefeindlichen Auffassung des Gerichts”, polterte Unternehmenssprecher Kay Oberbeck gegenüber heise online. “Die gegen die Interessen deutscher Internetnutzer gerichtete Entscheidung des LG Hamburg ist ein großer Schritt zurück ins digitale Steinzeitalter. Millionen von Internetnutzern und viele Tausende von Webseitenbetreibern in Deutschland müssten unter einer möglichen Einstellung der Bildersuche leiden, obwohl diese in allen anderen Ländern der EU für zulässig erachtet wird.”
Quelle: heise.de

Für mich ist es eine Bankrotterklärung, wenn die Justiz nicht in der Lage ist, wenigstens ansatzweise sich der tatsächlichen Thematiken inhaltlich stellen zu können. In den spätern 90er versuchte man sich Urteile, wie das eines mir damals persönlich bekannten Anwalts, der vor Gericht verlor, weil die Richter ein Online-Gästebuch in ihrer Urteilsfindung mit einem ausgelegten Gästebuch in einem Hotel verglich, ebenso mit dem jugendlichen Alter des Internets zu erklären, wie Aussagen der damaligen Justizministerin, man wolle nun aktiv etwas für den Jugendschutz tun und werde jugendgefährdende Inhalte im Internet erst ab 23:00 Uhr zulassen… Das war damals, doch heute sind wir im 21. Jahrhundert und das Internet ist längst flügge geworden und bestimmt in vielen Teilen unser aller Leben.

Gerade aber das LG Hamburg tut sich da immer wieder als Quell neuer Irrungen und Wirrungen auf. Bereits 1998 erlangte man Berühmtheit für die Entscheidung “Haftung für Links”, das bis heute für das Aufblähen jedes Impressums um den so genannten Disclaimer mit verantwortlich zeichnet. Sicher steht dieses Urteil in welcher Form auch immer auf dem Boden des geltenden Rechts, seine Auslegung offenbarte aber nach meinem subjektiven Empfinden zwar die Kenntnis des Rechts, nicht aber des Hier & Jetzt.

Ich mache mir zwar an der Stelle nicht wie der Schockwellenreiter »Sorgen um den Geisteszustand«, wohl aber mit ihm um »die Kompetenz einiger Hamburger Richter«.

Ist es ein Zufall, dass auch am LG Hamburg die Urteile um lustige Bilder von Backwaren und anderem Zubereiteten stets verhandelt und meist im Sinne des Klagenden entschieden werden? Das würde keiner wagen öffentlich zu behaupten. Offenbar aber findet man gerade am LG Hamburg eine sehr konservative Meinug hinsichtlich der Einordnung der neuen virtuellen in der realen Welt vor. Daher auch kein Wunder, wenn auch das Urteil zur Forenhaftung aus der Hansestadt stammt – die damalige Begründung der Kammer spricht Bände:

Demnach handelt es sich bei Webforen um eine “besonders gefährliche Einrichtung”. Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
[...]
Die Kammer sieht den Verlag als so genannten “Störer”, weil er über sein Forum die unzulässigen Blockadeaufrufe verbreitet habe. Schließlich sei er in der Lage, die Aufrufe zu unterbinden, indem “die Einträge vor ihrer Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts überprüft werden.” Dem Argument des Heise Zeitschriften Verlags, dass eine laufende Kontrolle der Inhalte angesichts von mehr als 200.000 Beiträgen pro Monat nicht zu leisten und damit unzumutbar sei, erteilte das Gericht eine klare Absage.

Quelle: heise.de

Muss ich erwähnen, vor wem Stefan Niggemeier vor Gericht stand und folgende Rechtsauffassung sich entgegenhalten lassen musste? Ein Auszug aus der Zusammenfassung von der Website:

Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag „Call-TV-Mimeusen” rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe.
Quelle: stefan-niggemeier.de

Dass man das (auch richterlich juristisch) anders sehen kann und wie der Fall ausging, kann man hier nachlesen.

Wie sagte neulich eine freundliche Stimme vom Band einer Hotline zu mir: »Ich fürchte, so kommen wir nicht weiter«. Richtig.

Solange sich nicht in Politik und Justiz ein gewisser Realitätssinn bzgl. des Internets ausbreitet, wird es zu teils abstrusen Entwicklungen kommen, die einem manchmal zum Schmunzeln bringen (wie die lustige Idee der Justizministerin beim 23:00 Uhr-Vorschlag) und manchmal nur zum Kopfschütteln (wie die Verfügung gegen Arcor, man dürfe nicht mehr auf einschlägige P0rno-Seiten routen). Vorschläge und Entscheidungen die zeigen, wie wenig man die Technologie und den Gesamtzusammenhang verstanden hat, da solche Entscheidungen nicht umsetzbar/durchsetzbar sind oder nahezu spielend von jedem umgangen werden kann, der eine Suchmaschine bedienen und lesen kann. – Leider aber lassen sie auch vielen die Hände reiben, und das auf Kosten von Menschen, die das Internet bereits als selbstverständlich ansehen und gerne vernünftige Regeln und Leitlinien sehen würden um im Netz Ideen zu entwickeln.

Was wir nicht brauchen ist ein Klassenkampf der Generationen und Ansichten. Weder eine Beugung unter der Allgegenwärtigkeit des Internets, noch eine Unterwerfung unter der Annahme der Unendlichkeit der Gültigkeit rechtlicher Maxime von Gestern im Heute.

Denn die Erkenntnis, dass der junge Wein nicht in die alten Schläuchen passt, also dass das Internet nicht im bestehenden Rechtssystem geregelt werden kann, wäre ja der erste Schritt. Die Regeln anzupassen der zweite, doch dann käme noch ein weiterer – der wohl wichtigste: Man müsste dann beginnen zu gestalten! Aber da wir ganz offenbar noch gerade nicht mal Stufe 1 stabil erreicht haben, werden eben andere Fakten schaffen und “gestalten”, wie Unternehmen und Anwälte. Und dann stehen wir vielleicht in ein paar Jahren vor einem ähnlichen Scherbenhaufen wie im Bankensystem heute, wo man auch immer dachte: Das regelt sich schon von alleine. Ein Irrtum – ein Irrtum einer ganzen Gesellschaft.






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Ich glaub, das war's.




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    Kommentare

    • Frau Pfeffer (www): :mrgreen: »»»
      (5 days 15 hours ago)
    • jovelstefan (www): ich kommentiere deutlich weniger als früher. grund1: mein feedreader ist voller, ich lese mehr, bleibe dadurch... »»»
      (19 days 12 hours ago)
    • Frau Pfeffer (www): Wie? Die leben noch? Und wtf machst Du mit einem Video von denen? »»»
      (20 days 0 hours ago)
    • Alexander (www): genau die … ich hab sogar ein Video, aber das wollte ich den Lesern nicht antun :mrgreen: »»»
      (20 days 11 hours ago)
    • Frau Pfeffer (www): OMG!!! Sind das die, die ich zu erkennen glaube? Die, mit diesen seltsamen Vierbeinern? »»»
      (20 days 16 hours ago)
    • Maximilian (www): @vera: Wer Kommentare als “Währung” sieht hat ihren Sinn gehörig Missverstanden. »»»
      (20 days 19 hours ago)

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