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26. November 2008

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Eine subjektive unbrisante Meinung von Alexander am 26. November 2008 11:39

Widerruf der Unabhängigkeit Hessens


An die Bürger des Landes Hessen!

Aufgrund Ihrer nachgewiesenen Unfähigkeit, einen auch nur halbwegs kompetenten Ministerpräsidenten zu wählen, welcher sich bei seiner Regierung auf eine auch nur hauchdünne Mehrheit im hessischen Landtag verlassen kann, wird Ihnen hiermit der Status als eigenständiges Bundesland entzogen und Sie werden einstweilen der Administration durch die Bundesregierung unterstellt.

Der Bundeskanzler Frau Merkel übernimmt hiermit per sofort kommissarisch das Amt des Ministerpräsidenten des Landes Hessen; ausgenommen der Landkreis Fulda, der ihr zu katholisch ist.

Der hessische Landtag wird aufgelöst, das Land Hessen selbst wird ab 2010 auf die angrenzenden Bundesländer aufgeteilt, um eine ordentliche Verwaltung sicherzustellen.

Um den Übergang der hessischen Bürger in geordnete Staatsverhältnisse sicher zu stellen, erlässt der Bundeskanzler folgende Rechtsverordnung, welche nach Verkündung im Bundesgesetzblatt sofort in Kraft tritt:

1. Alle Bürger des Landes Hessen haben aus eigenen Mitteln ein aktuelles allgemein anerkanntes Wörterbuch der deutschen Sprache und ein entsprechendes Lehrbuch der deutschen Grammatik anzuschaffen.

Aus diesen haben sich die Bürger unverzüglich über korrekte Aussprache und Grammatik des Hochdeutschen zu informieren. Dies gilt umso mehr für die Gebiete Nordhessens, die Niedersachsen zugeschlagen werden. Bürger der Gebiete südlich des Mains, die dem Bundesland Bayern zugeschlagen werden, sind von dieser Verpflichtung suspendiert, ausgenommen derjenigen, die regelmäßig nach Norddeutschland reisen.

Insbesondere haben sich die Bürger den korrekten Gebrauch der Konjunktionen „als“ und „wie“ anzueignen.

Die Aussprache von „ch“ als „sch“ wird bestraft.

Der korrekte Gebrauch von hartem und weichem „S“ ist ab dem 3. Lebensjahr verpflichtend zu erlernen.

2. Gaststätten Und Einzelhändlern ist es untersagt Bestellungen in hessischem Dialekt entgegenzunehmen.

3. Der Handel mit Apfelwein, Handkäse und deren Derivaten wird unter den Erlaubnisvorbehalt des Bundesverteidigungsministeriums gestellt. Es gelten die Regelungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes analog.

4. Das Stadtgebiet Frankfurts wird an der Mainlinie geteilt. Der nördliche Teil wird zu Sonderwirtschaftszone erklärt, die ausschließlich der Kontrolle durch die Deutschen Börse AG untersteht. Bürgermeister wird automatisch der Vorstandsvorsitzende derjenigen Bank, die den höchsten Wolkenkratzer im Stadtgebiet besitzt/geleast hat.

Der südliche Teil Frankfurts wird in „Biosphärenreservat Sachsenhausen“ umbenannt. Er ist mit geeigneten Einfriedungsmaßnahmen gegenüber der Außenwelt und insbesondere Frankfurt-Nord vor unbefugtem Grenzübertritt zu sichern. Ein- und ausreise werden durch den Zoll kontrolliert. Das Schengen-Abkommen wird aufgehoben. Dieser Teil Frankfurts dient der Konservierung der Lebens- und Ernährungsgewohnheiten der primitiven hessischen Naturvölker. Der Erlaubnissvorbehalt der Nr. 3 ist hier aufgehoben, jedoch die Einfuhr von Bier ist untersagt.

5. Die Stadt Wiesbaden wird Rollstuhlgerecht ausgebaut.

6. Sämtliche von den hessischen Landesregierungen begonnenen aber nie fertig gestellten Autobahnen werden zügig vollendet. Dadurch sollte die zivilisatorische Erschließung von Gebieten wie Waldeck-Frankenberg, Biedenkopf oder dem Odenwald endlich möglich werden.

7. Sämtliche Wähler, die bei der Landtagswahl „die Linke“ gewählt haben, werden in die Landkreise Fulda und Bad Hersfeld umgesiedelt, diese werden Thüringen angegliedert. Damit wird der Lehrermangel in Ostdeutschland behoben. Zum Ausgleich wird Eichsfeld Niedersachsen zugeschlagen.

8. Der 3.10. ist nicht mehr Feiertag. Neuer hessischer Nationalfeiertag ist der 3.11.. Dieser heißt jetzt „Unentschiedenstag“.

9. Die Lärmbelästigung durch den Frankfurter Flughafen muss zum Wohle der Bevölkerung umgehend unterbunden werden. Für den gesamten Bereich der Einflugschneisen wird daher ein Nachtwohnverbot ausgesprochen. Menschen dürfen sich in diesen Gebieten nach 22.00 Uhr nicht mehr aufhalten. Damit werden zuverlässig Gesundheitsschädigungen durch nächtliche Lärmbelästigung ausgeschlossen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

[per E-Mail von Peter - kursiert als anonyme Massenrundmail - siehe auch hier - trés witzig]






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Ich glaub, das war's.




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