Muss der Abmahnanwalt wirklich hinter Gitter?
Man kannte und fürchtete ihn in Netzkreisen als den “Abmahnanwalt”, seinen juristischen Disput mit der taz verfolgten daher viele mit einer gewissen Häme. Als es sich zu einem strafrechtlichen Prozeß entwickelte, gab es endgültig böses Grinsen und als dann das Urteil fiel, glucksten so manche vor Freude, erst Recht als die Strafe “Haft” lauten sollte.
Im September 2008 verurteilte das Landgericht Berlin den als “Abmahnanwalt” berüchtigten Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu vierzehn Monaten Haft
Quelle: taz
Jetzt liest man zwar oft bei solchen Fällen “Haft”, man glaubt das aber nicht so richtig. Am Ende läuft das gerade bei Promis oder Menschen mit Geld und Macht immer auf Bewährung raus, also ein kleiner Makel im Lebenslauf und am Ende paar Tausender an gemeinnützige Projekte – und Akte zu. Man wartete also auf die schriftliche Urteilsbegründung und das liegt nun offenbar vor (Quelle: taz). Und siehe da, was hier so zu lesen ist, könnte auch einer Revision stand halten, denn die Richter des LG Berlin führen folgendes aus:
die Strafzumessung sei “in dieser Höhe unbedingt erforderlich. Die Vollstreckung dieser Strafe konnte … nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Denn dem Angeklagten kann nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden. (…) Es handelt sich somit bei diesen Straftaten des Angeklagten nicht um ein einmaliges Versagen im Einzelfall bzw. um ein Versagen in einem eng umgrenzten Zeitraum oder aufgrund einer besonderen, die Begehung solcher Taten besonders begünstigenden Konstellation, sondern um wiederholte und erhebliche Rechtsverstöße über einen längeren Zeitraum, die der Angeklagte in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt mit dem Ziel der eigenen ungerechtfertigten Bereicherung auf Kosten Anderer begangen hat, obwohl seine wirtschaftlichen Verhältnisse “geordnet” sind. Es ist daher zu befürchten, dass der Angeklagte auch künftig insbesondere Vermögensstraftaten begehen wird, so dass ihm keine positive Legalprognose gestellt werden kann.”
Quelle: taz “Keine positive Legalprognose“
Ob das LG Hamburg auch so geurteilt hätte …
{lang: 'de'}
Man kannte und fürchtete ihn in Netzkreisen als den "Abmahnanwalt", seinen juristischen Disput mit der taz verfolgten daher viele mit einer gewissen Häme. Als es sich zu einem strafrechtlichen Prozeß entwickelte, gab es endgültig böses Grinsen und als dann das Urteil fiel, glucksten so manche vor Freude, erst Recht als die Strafe "Haft" lauten sollte.
Im September 2008 verurteilte das Landgericht Berlin den als "Abmahnanwalt" berüchtigten Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu vierzehn Monaten Haft
Quelle: taz
Jetzt liest man zwar oft bei solchen Fällen "Haft", man glaubt das aber nicht so richtig. Am Ende läuft das gerade bei Promis oder Menschen mit Geld und Macht immer auf Bewährung raus, also ein kleiner Makel im Lebenslauf und am Ende paar Tausender an gemeinnützige Projekte - und Akte zu. Man wartete also auf die schriftliche Urteilsbegründung und das liegt nun offenbar vor (Quelle: taz). Und siehe da, was hier so zu lesen ist, könnte auch einer Revision stand halten, denn die Richter des LG Berlin führen folgendes aus:
die Strafzumessung sei "in dieser Höhe unbedingt erforderlich. Die Vollstreckung dieser Strafe konnte ... nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Denn dem Angeklagten kann nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden. (...) Es handelt sich somit bei diesen Straftaten des Angeklagten nicht um ein einmaliges Versagen im Einzelfall bzw. um ein Versagen in einem eng umgrenzten Zeitraum oder aufgrund einer besonderen, die Begehung solcher Taten besonders begünstigenden Konstellation, sondern um wiederholte und erhebliche Rechtsverstöße über einen längeren Zeitraum, die der Angeklagte in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt mit dem Ziel der eigenen ungerechtfertigten Bereicherung auf Kosten Anderer begangen hat, obwohl seine wirtschaftlichen Verhältnisse "geordnet" sind. Es ist daher zu befürchten, dass der Angeklagte auch künftig insbesondere Vermögensstraftaten begehen wird, so dass ihm keine positive Legalprognose gestellt werden kann."
Quelle: taz "Keine positive Legalprognose"
:mrgreen:
Ob das LG Hamburg auch so geurteilt hätte ...
Kleingedrucktes:
Wichtiger Hinweis für Werbelink-Kommentierer: Kommentare, die ungefragt Werbung enthalten (ob im Kommentarfeld oder in der Link-Adresse), werden mit 200,- EUR netto je angefangener Monat in Rechnung gestellt. Als werblich gelten dabei auch Direktlinks auf Produkte, Kategorien oder sonstige Inhalte, die vermuten lassen, dass die Platzierung des Links nichts mit dem Autor persönlich zu tun haben und im Schwerpunkt werbliche Absichten verfolgen.
Als Reaktion auf die Entscheidung des LG Hamburg werden alle Kommentare unbekannter Kommentatoren vorab moderiert. Sollte der Kommentar auch nach einiger Zeit nicht angezeigt werden, dann ist er wohl auch noch im Spam gelandet. Bitte mir das per E-Mail melden oder sich irgendwo beschweren.
Kommentare dürfen nicht beleidigend sein, keine strafbaren Inhalten enthalten und auch kein fremdes Urheberrecht oder Persönlichkeitsrecht verletzen. Nutzer tragen die alleinige Verantwortung für die kommentierten Inhalte und stellen den Website-Betreiber von allen weitergehenden Ansprüchen frei. Wer kommentieren will, muss einen Nutzernamen und eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Der Website-Betreiber erlangt uneingeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten Beiträgen, die Kommentare können verschoben und dupliziert werden, ein Anspruch auf Löschung besteht nicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass Kommentare auch von Suchmachinen erfasst werden.
Ich glaub, das war's.
One comment