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6. Februar 2009

Blättern: Jemand Hunger auf Fleisch? Sehr viel Fleisch! «» Total angesagt: Die Website mit eingebautem “Och, wie süß”

Eine subjektive unbrisante Meinung von Alexander am 6. Februar 2009 12:07

Linkverkäufe droht neue große Abmahnwelle – auch Google AdSense im Visier


Dass Linkverkäufe generell von Google geächtet sind, ist bekannt, dass sie aufgrund der Kennzeichnungspflicht werblicher Inhalte ein Problem sind, auch. Dass Linkverkäufe aber nun von der Seite juristisch angegangen werden ‘über den’ berichtet wurde (und in diesem Artikel eben verkaufte Links eingebunden wurden), ist ein vollkommen neuer Aspekt – und einer mit enormen Drohpotenzial dazu!

C&A mahnt die-topnews.de ab : News.

C&A hält Google Adsense und Intelitxt Werbung in redaktioneller Berichterstattung über ihr Unternehmen für unlauter sowie unzulässig und stellt damit das weltweit bedeutendste Geschäftsmodell für Online-Werbung in Frage.

Sollte sich diese Abmahnung durchsetzen bzw. juristisch haltbar sein, dürfte das einen mittleren Erdrutsch im noch jungen Link-Verkaufs-Biz auslösen. Eine Sanktion seitens Google zu fürchten ist das eine, eine honorarbeschwerte Abmahnung aber etwas ganz anderes.

Kurzfristig werden zumindest die Handlungsbedarf haben bzw. das Risiko neu bewerten müssen, die automatisierte Systeme einsetzen (vgl. den Artikel “Grüne Links“).

Google wird sich die Hände reiben, könnte diese drohende Abmahnwelle die ungeliebten Kauf-Links effizienter beseitigen als sie selbst mit den eigenen Bordmitteln wie PageRank-Abstrafungen es je hätte erreichen können.

Weniger gefallen wird Google, dass Google AdSense auch ins Visier geriet:

Ebenso ist nach Meinung der Anwälte die Kennzeichnung “Google Anzeigen” nicht ausreichend, da sie nicht der von uns zugelassenen Adsense Werbung “Fotoshooting und Casting” sowie “Casting Kinder” zugeordnet sei. Auch die Kennzeichnung der Intellitxt Werbung durch das Wort “Werbung” ist nicht ausreichend, da die Schrift zu klein und kaum farblich vom Hintergrund abgehoben ist.

Mit ihrem Schreiben stellen die Anwälte die Geschäftsmodelle der bedeutendsten Anbieter für Online-Werbung in Frage. Nimmt man allein die Zahl der Webseiten, Blogs und Online Zeitungen die Google Adsense Anzeigen eingebunden haben, dürfte schnell klar werden von welcher Tragweite diese Angelegenheit ist.

Die ersten Reaktionen sind die üblichen Beißreflexe und “Sie kapieren es nicht“-Reaktionen. Differenzierter geht ix auf den konkreten Fall ein und zeigt auf, dass es sich im konkreten Fall tatsächlich um eine mindest grenzwertige Mischung von redaktionellem Inhalt und Werbung geht:


_„redaktionelle inhalte“ an werbung

im gegenteil zum abgemahnten news-seiten-betreiber, glaube ich nicht, dass der textilhändler mit der abmahnung „das weltweit bedeutendste Geschäftsmodell für Online-Werbung in Frage“ stellt. ich glaube so ein geschäftsmodell, das kaum erkennbar adsense in pseudoredaktionelle-winztexte mischt und damit auf vornehmlich auf verwirrung des klickviehs setzt, stellt sich selbst in frage. textilhändler die wegen solcher lapalien ihre anwälte losschicken, allerdings auch.

Das Problem liegt in der juristischen Natur, des Prinzips. Denn wenn anhand eines vielleicht hier grenzwertigen Beispiel ein Präzendenzfall geschaffen wird, wird es auch weitere Kreise ziehen und (Abmahn-)Trittbrettfahrer auf den Plan rufen, ggf. um sich lästiger Berichterstatter auf diese Weite zu entledigen. Eine weitere Unsicherheit also wird kaum zu vermeiden sein.






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Ich glaub, das war's.




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