Tag Archives: Abmahnung

Happy Reload Days – Kommentarbenachrichtigung deaktiviert

Vorerst keine Benachrichtigungen mehr!

Also am Einsatz (meinem eigenen beim Testen und Einbaubemühungen und den anderer mit Bastelarbeiten) hat es nicht gelegen allerseits, aber die Lösung ist noch nicht wirklich gut im Paket. Das eine (CommentMailer24) soll Sicherheitsprobleme haben (welche auch immer), die Modifikationen des alten Subscribe-To-Comments-Plugin z.B. via Infogurke wird zu kompliziert erklärt (bzw. ich kapier es einfach nicht), bzw. der andere Versuch läuft bei mir nicht (via tobias) …

Welche Gründe auch immer, ich warte jetzt mal bis zu einem Update des Originals oder eine stabile 1.0 Version einer der Alternativen – und bin da nicht der einzige. Manche spekulieren ja darauf, dass es nach WP 2.7 eh integriert wird, man das nur nicht mehr geschafft habe in der 2.7. Daher, leider, abwarten und abschalten.

Bis dahin: Happy-Reload-Days in Bloggersdorf!

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Abgemahnt wegen WordPress Plugin »Subscribe to Comments«

Bloggersdorf in Aufruhr, Anwälte wurden losgelassen.

Und “Nein”, es überrascht mich dann nicht wirklich, denn die latente Gefahr bestand in der Tat, dass sie sich dann realisierte, ist eine andere Sache.

Das Plugin »Subscribe to Comments« gehörte für mich aus Usablity-Gründen ganz oben auf die Liste der Plugins, die man haben muss. Es ist einfach unglaublich praktisch und unterstützt die Kommentarkultur, wenn man sich auf einen eigenen Kommentar hin benachrichtigen lassen kann, wenn zu dieser Thema/Artikel andere auch einen Kommentar abgeben oder eine Antwort erfolgt. Doch das Problem ist das gleiche im Grunde, wie bei Newsletter und eCards: Es “kann” eben missbracht werden.

Ohne auf die Details des zu Grunde liegenden Abmahnfalles im Upload-Magazin eingehen zu können oder zu wollen, ist der Umstand nicht wegzuleugnen:

Das Problem der Funktion: Die E-Mail-Adresse wird im Vorfeld nicht überprüft und bestätigt, jeder Nutzer kann im Feld “E-Mail” jede beliebige Adresse angeben. Mögliches Szenario: Dieses Feature wird missbraucht, indem eine fremde Mailadresse angegeben wird und die Benachrichtigungen über neue Kommentare landen dann bei jemandem, der sie nicht bestellt hat. Das klingt für manche sicher harmlos, aber genau diese Lücke im System ist der mögliche Auslöser einer Abmahnung.
Quelle: upload-magazin.de

Es ist reiner Zufall, dass wir das Thema hier in den Kommentaren gerade thematisierten: Es muss ja nicht immer Missbrauch sein, manchmal ist es Unachtsamkeit, fehlendes Unrechtsbewusstsein oder schlicht Unkenntnis oder ein “Jux”, der dazu führt, dass andere mit solchen Einträgen falscher E-Mail-Adressen faktisch belästigt werden. Und das darf man nicht außer Acht lassen bei aller Empörung, dass nun wieder ein nützliches und sinnvolles Feature im Web 2.0 rechtlich bedenklich und abmahnbedroht ist.

Tatsache ist, dass ein »Subscribe to Comments« durch die nun bekannt gewordene Abmahnung neue Brisanz birgt. Die Abmahnung an sich ändert ja nichts an der rechtlichen Beurteilung, eine Abmahnung dokumentiert im Wesentlichen nur eine Rechtsauffassung, die vor Gericht nicht halten muss. Aber durch die Abmahnung wird der Finger auf die Wunde gelegt und könnte andere zum Trittbrettfahren einer weiteren Abmahnung ermuntern. Es ist ja nicht so, dass man noch nie davon gehört habe, dass es auch unredliche Anwälte geben soll (… sicher nur so ein Gerede …), die solche Fälle, die zur Abmahnung führen könnten, wenn nicht initiieren so doch aktiv sich herbeiwünschen … Kurzum: Ich sehe das Plugin genauso rechtlich bedenklich wie vorher, aber das Risiko, dass man deswegen belangt wird, ist sicher deutlich gestiegen – ich werde daher vorerst darauf hier im Blog verzichten und dies auch so als Empfehlung weitergeben.

Es ist sicher eine Krux, dass der rechtliche Bedenkenträger vieles im Netz behindert und das Risiko auf Abmahnungen viel Dynamik und Spaß an der Sache nimmt, gerade die Kommentarbenachrichtigung war für mich enorm wichtig um verschiedenen Threads folgen zu können, bei denen ich mich selbst mit einem Kommentar beteiligte. Aber jammern gilt nicht. Man darf eben nicht vergessen, dass es tatsächlich für manche eine Belästigung sein kann, dass ist nicht von der Hand zu weisen. Und man kann da nicht vom Belästigten verlangen, dass er alle Störer erst mal anschreibt und den ganzen Ärger der Nachverfolgung hat, vielleicht am Ende nur um dann von der Quelle ne blöde Antwort zu kriegen mit dem Hinweis: Dann wende dich doch an den, der die Adresse eingetragen hat – wohl wissend, dass dies in der Regel faktisch nicht möglich ist.

Auch wenn ich diese Abmahnpraxis für eine Plage halte: Das Übel steckt darin, dass solche Tools faktisch missbraucht werden können und missbraucht werden. Vor diesem Hintergrund muss man die Kröte wohl schlucken und sich anderes einfallen lassen. Eine gute Lösung wäre sicher, wenn man das Plugin so erweitern könnte, dass man nur als “Subscriber”, der seine Mail persönlich einmal bestätigt hat, diese Funktion nutzen kann. Wäre prima, wenn das der Plugin-Autor integrieren könnte.

Nachtrag/Anmerkung: Wie auch von donvanone und anderen Orts empfohlen, bietet das Plugin CommentMailer24 einen ganz entscheidenden Vorteil an dieser Stelle: Eine Opt-In-Mail, die man erst anklicken muss, um dann wirklich die Benachrichtigung zu erhalten. Das müsste der von der Justiz als bis dato akzeptablen Newsletter-Option jedenfalls sehr nahe kommen und das Risiko senken. Ich hab es jetzt hier mal eingebaut und getestet. Leider enthält die Benachrichtugung aber nur einen Hinweis, dass es nen neuen Kommentar gibt, aber nicht welchen. Das hat sicher sein Für und Wider. Einerseits war es – gerade um die Kommentare moderieren und überwachen zu können – wichtig, per Mail lesen zu können, was kommentiert wurde, andererseits war die Kombination mit dem Plugin »Edit Comments« ein gewisses Problem, da man nicht unbedingt die letzte Version las. – Kurzum: Eine Übergangslösung allemal, eine Vereiningung beider Plugins inklusive der Benachrichtigung bei Änderungen bestehender Kommentare wäre aber der Traum …

Update: Bei donvanone gibt’s die Anleitung zum Glücklichsein – oder: Wie bringe ich meine Benachrichtigung zum Reden, also zur Wiedergabe des Kommentarinhalts. Sollte Don unbedingt mal dem Plugin-Autoren schicken! Merci bien!

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Eilmeldung: Ab heute wird zurückgeschossen

Ok, eine äußerst fragwürdige Analogie eines Zitates, aber wer Monty Python mochte, wird den Humor verstehen.

Jedenfalls hat René in der Plusminus-Kochbuch-Screenshot-Affäre nicht klein beigegeben sondern per Anwalt nun eine Replik verfasst, die wohl nicht nur vielen anderen Betroffenen, sondern auch meinem Rechtsempfinden aus der Seele spricht:

Mein Mandant ist weiterhin bereit, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen und das Schreiben zu der früheren Abmahnung Ihres Mandanten wegen angeblich falscher Tatsachenbehauptungen zu heften, wenn Ihr Mandant seine Abmahnung bis spätestens zum

21.02.2008

vollständig und vorbehaltlos zurücknimmt. Anderenfalls beabsichtigt mein Mandant, sich im Wege der negativen Feststellungsklage gerichtlich bestätigen zu lassen, dass Ihr Mandant mit dieser Abmahnung über das Ziel deutlich hinausgeschossen ist.

Quelle: Nerdcore

YAHHUUUUU, Cowboy! Rette das Rechtssystem, wenigstens das eine kleine mal.

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Was sind eigentlich brisante Blog-Einträge?

Ehrlich, ich hab keine Ahnung!

Warum ich das frage? Na weil unsere landgerichtliche Justiz der Auffassung ist, dass man bei brisanten Beiträgen rechtswidrige Beiträge Dritter (sprich: Kommentare) sozusagen provoziert und das dann auch vorhesehbar zum Schutz von irgendwem oder -was, der sich auch nur betroffen sehen mag, vorweg filtern muss (siehe auch hier oder hier in den Links). Muss nicht immer sein! Nur eben bei brisanten Einträgen. Geht so technisch nicht? Na dann … aber man soll nicht sagen, man sei nicht gewarnt worden. Vielleicht ist ja ein hysterischer Google-Gegner mal hier und feindet die an, nur weil ich mal was kritisches dazu äußere. Oder wenn es um Fussball geht sowieso … oh je … die sind doch alle immer so empfindlich. Und das Autofahrerthema … au weia … da ist doch immer gleich ne Beleidigung drin.

Hat da jemand das Thema “Deutschland ist bekannt dafür, den Täterschutz mehr zu gewichten als den Opferschutz” ins Spiel gebracht. Meine, weil die “brisanten Themen” ja oft deswegen brisant sind, weil darin brisantes offenbart wird, was bei manchen dazu führt, dass die Sicherung durchbrannt’. Wie im Ausgangsfall vielleicht. Wie sonst vermag sich das Gericht denn ein brisantes Thema vorstellen, außer dass es Dinge offenbart, die eben brisant (laut DUDEN: hochexplosiv, akut, brennend, drängend, heikel, hochaktuell, konfliktgeladen, konfliktträchtig, …) sind, also Dinge ansprechen, die für den Anlaßgeber nicht unbedingt erfreulich sind. Dass der Inhalt des brisanten Artikels dabei vielleicht nicht ganz von der Hand zu weisen ist (sonst stünde dem Betroffenen ja bereits ein breites Arsenal an Rechtsmitteln wie die allseits bekannte Abmahnung zur Verfügung), ist hierbei also auszublenden bzw. nicht entscheidend zu gewichten in der juristischen Bewertung.

Kurzum: Bitte keine rege Diskussion, wenn es zu einer regen Diskussion kommen könnte.

Na ja, dann stell ich halt – wie viele andere – mal vorsorglich alles auf Moderation. Ganz toll für die Kommunikation, ganz großes Interaktiv-Kino. Aber – so unter uns – es soll schon Abmahnanwälte gegeben haben (Obacht! Hörensagen!), die sich selbst Grußkarten geschickt und sich dadurch belästigt gefühlt haben. Aber das sind sicher Ammenmärchen. Daher kommt auch keiner auf den Gedanken, ab jetzt munter beleidigende anonyme Kommentare zu schreiben und dann abzumahnen. Wer kommt denn auch auf sowas?

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about:abmahnung (III)

Symbolfoto - aufgenommen bei Designerblock 2005

Es ist leider Zeit für ein Kapitel III und wieder bitte ich um Unterstützung

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Der Creative-Commons-Quatsch

Das mal vorweg: Ich finde es sehr zu begrüßen, dass es Creative Commons gibt, aber die Praxis ist Nonsense.

Falls das noch einer gar nicht kennt: Als Antwort auf die viel zu engen Regeln des Urheberrechts hat man sich eine Art Standard überlegt, eine gemeinsame Formulierung, eine Art freiwilliges Agreement. Daraus entstanden sind die Regelungen von Creative Commons, die man sich in verschiedenen Sprachen zu eigen machen kann. Das ist grundsätzlich ne tolle Idee und man kann sich auch als Rechtsunkundiger relativ rechtssicher eine für sich passende Regelung schnappen und per Button auf’s Blog holen.

So z.B. die »Namensnennung-NichtKommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland«

Also ich verstand das so: Willst du etwas von meinem Blog übernehmen, dann musst du meinen Namen nennen, darfst es nicht kommerziell verwerten und eine Weitergabe darf nur unter gleichen Bedingungen erfolgen.

Das klingt toll! Was? Was bedeutet denn das? Mal Hand auf’s Herz! Wer kann mir denn erklären, was das im Detail bedeutet. Darf ich es z.B. dann hier im Blog “verwerten”? Nein! Weil ich Werbung einblende und damit grundsätzlich auch eine kommerzielle Verwertung betreibe. Allein mit dieser Regelung fliegt derzeit ca. 2/3 der Blogger raus. “Weitergabe nur unter gleichen Bedingungen”?

Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Wenn Sie dieses Werk bearbeiten oder in anderer Weise umgestalten, verändern oder als Grundlage für ein anderes Werk verwenden, dürfen Sie das neu entstandene Werk nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.

Also bedeutet das, dass – wenn ich dein Bild, deine Grafik, deinen Text bearbeite, umgestalte oder verändere (kurz: eben nutze) – ich das Ergebnis auch unter die entsprechende CC-Lizenz stellen muss. Was ist, wenn ich das nicht will, bspw. weil der Rest meines Blogs unter einer viel rigiederen CC-Lizenz steht? Muss ich dann mischen? Was geht vor? Kann ich dann meinen kreativen Teil unter das eine und das Ausgangsmaterial unter das andere stellen?

Sorry, aber das klingt alles sehr schön, in der Praxis für mich aber unbrauchbarer Quatsch. Quatsch, weil eine Regelung, die eigentlich der Transparenz und der Vereinfachung und gemeinsamer Nutzung kreativer Leistungen gedacht war, nicht vereinfacht, sondern nur ein weiteres Etikett auf etwas klebt, ein Etikett, das mindestens ebenso unklar ist, wie die bestehenden Urheberrechtsregelungen aktuell eh sind.

Ich habe mich vor dem Hintergrund vor einiger Zeit entschieden auf eine CC-Lizenz zu verzichten und halte es ganz einfach: Wer was von mir will, der soll einfach fragen. Eine E-Mail mit einem Dreizeiler ist kein Hexenwerk und Antwort gibt es in der Regel auch sehr schnell. Wer darauf “verzichtet” und einfach sich bedient, der geht eben ein Risiko ein, dass ich ihm an den Karren fahre. Je blöder und dreister die Verwendung, desto deutlicher an den Karren. Bei Content-Klau eben z.B. relativ relaxed eine Strafanzeige.

Am allereinfachsten wäre es, CC-Lizenz und “Meins, Meins, Meins” mal außen vor, wenn man die Regeln des guten Anstands beachten würde:

Kopieren nur wenn es im Zusammenhang ist und immer mit Angabe des Urhebers. Immer eine kurze Benachrichtigung an den Urheber, bei kritischen Sachen vorher, bei harmlosen oder lobenden Erwähnungen mindestens zeitgleich, da reicht auch oft schon ein Ping oder Trackback. Nie was ausnutzen, nicht in fiesen Zusammenhang stellen, nichts ausnutzen oder sich auf Kosten anderer bereichern.

Würden die meisten einfach kurz darüber nachdenken, ob das – was man da gerade tut – wohl im Sinne dessen ist, der das Werk/den Text/das Bild schuf, und das auch nach einigem nachdenken und mit dem Versuch das aus dessen Sicht zu sehen bejahen kann, dann gäbe es weit weniger Ärger und komplizierte Regelungen wären obsolet.

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Content-Klau?

Aktuell werden alle meine Artikel bei einem seltsamen Blog automatisch dupliziert. In Ermangelung meiner Einverständnis ist das schlicht und ergreifend ein Verstoß gegen mein Urheberrecht – im Volksmund: Content-Diebstahl.

Ich bin nicht allein betroffen, besonders skurril ist es, wenn entsprechende Content-Klau-Artikel selbst auch 1:1 übernommen werden.

contentklau.jpg

Sobald dieser hier erfasst ist, werde ich es verlinken (natürlich mit “nofollow”).

Jetzt schauen wir das mal in Ruhe an und fordern hiermit mal auf, das bis Montag sein zu lassen. Forderungen jeglicher Art, wie auch die Erhebung von Nutzungsgebühren für meine Artikel sind unabhängig davon wie die Geltungmachung aller weiteren Rechte vorbehalten. Das Zuwarten impliziert insoweit keine Duldung oder Zustimmung.

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