Eine subjektiv unbrisante Meinung vom
28.10.2010 um 18:09 Uhr

Ein Kommentar
Das Amateur-Film-Fußballportal “Hartplatzhelden” hat vor dem BGH gesiegt! Das ist die gute Nachricht des Tages. Die Sorge, dass Väter, die die Spiele ihrer Söhne filmten und bei YouTube einstellten könnten künftig belangt werden, sind damit vorerst vom Tisch. Vorerst, doch vorweg die Pressemitteilung im Wortlaut:
Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Fußballverband es hinnehmen muss, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Beklagte betreibt unter der Internet-Adresse “www.hartplatzhelden.de” ein durch Werbeeinnahmen finanziertes Internetportal, in das Besucher von Amateurfußballspielen selbst aufgenommene Filme einstellen können, die einzelne Szenen des Spielgeschehens von ein- bis eineinhalbminütiger Dauer wiedergeben. Die Filmausschnitte können von anderen Internetnutzern kostenlos aufgerufen und angesehen werden.
Der Kläger, der Württembergische Fußballverband e.V., ist der Ansicht, dass ihm als Veranstalter der Spiele in seinem Verbandsgebiet das ausschließliche Recht zu deren gewerblicher Verwertung zusteht. Er hat daher von der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Leistungsübernahme, der wettbewerbswidrigen Behinderung sowie des Eingriffs in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb Unterlassung verlangt.
Die Klage hatte vor dem Landgericht Stuttgart Erfolg. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Berufung zurückgewiesen und die Revision zugelassen.
Der Bundesgerichtshof hat ein ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes verneint und die Klage dementsprechend abgewiesen. Maßgeblich dafür war, dass die Veröffentlichung der Filmausschnitte entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts keine nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UWG* unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses darstellt. Die vom Kläger erbrachte Leistung der Organisation und Durchführung der Fußballspiele bedarf im Übrigen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keines solchen Schutzes. Der Kläger kann sich über die ihm angehörigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden. Unter diesen Umständen hat der BGH ein besonderes Ausschließlichkeitsrecht von Sportverbänden auch unter den weiteren vom Kläger herangezogenen Gesichtspunkten verneint.
Pressemitteilung vom 28.10.2010 | 17:17 – Pressefach: Bundesgerichtshof (BGH)
Was sich wie ein Sieg des Amateurfußballers gegen die bösen Verbände liest, wird erst im weiteren Verlauf zeigen müssen, ob man nicht einen Pyrrhussieg erkauft hat. Was am Ende sich zuspitzte war eine Art Schwarz-Weiß-Entscheidung zwischen geldgierigen Verbänden versus kleinem Amateurfussball, den keiner so recht beachtet, man sich aber trotzdem prophylaktisch mal die Rechte vorbehielt, weil man ja irgendwann mal ne Vermarktungsidee daraus entwickeln könnte.
Was mit “ausschließliches Verwertungsrecht” juristisch verklausuliert wird, meinte genau den Sachverhalt, ob denn ein Verband kategorisch einen Allein-Anspruch anmelden konnte, nur weil er die Organisation des Amateurfußballs stemmte – dem schob der BGH nun einen Riegel vor. Der Fußball gehört also nicht den Verbänden – das allein ist eine gute Feststellung! Aber ist sie die allein seeligmachende Erkenntnis? Nein.
Was der BGH deutlich macht, ist, soweit man dies der Pressemitteilung entnehmen kann, dass man ein “ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes verneint”, aber nur (sic!) weil man ja auf anderen Wegen die “wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet [...] hinreichend sichern” könne, indem man einfach den “Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt”!
Was man nun gern freudestrahlend als Sieg der Hartplatzhelden für den Amateurfußball sehen möchte, könnte sich schon in Kürze in ein viel größeres Problem verwandeln, wenn nämlich die Vereine (evtl. durch die Verbände gedrängt) nun kategorisch (über das Hausrecht) jegliche Filmmitschnitte zu untersagen. Was sich dann gerade eben noch als Streit zwischen der wirtschaftlichen Verwertung eines Internetplattform gegen einen Verband darstellte (und genau genommen ging es eben darum, und nicht um die Rettung des Amateurfussballs, auch wenn es in der Sache fast auf das gleiche hinauszulaufen schien), könnte sich dann zu einem übergreifenden General-Verbot über das Hausrecht für alle Eltern und Hobbyfilmer entwickeln. Das wäre ein wahrlich teuer erkaufter Sieg.
Es bleibt zu hoffen, dass die Verbände diesem Gedanken nicht folgen, bzw. die Mitglieder der Verbände entsprechend einwirken, dass es gerade im Amateurfußball nicht um Vermarktungsinteressen gehen sollte und erst Recht kein Platz für Eitelkeiten besteht, nur weil man vielleicht durch den BGH eine Niederlage kassierte und man eben auch anders könnte.
“Fair geht vor” ist ein Leitmotiv des Amateursports. Das sollte man auch hier allen Beteiligten ins Gebetbuch schreiben. Fairness bedeutet auch, dass man zwischen den verschiedenen Interessen, wozu neben Vermarktungsinteressen zum Wohle von Verband und Vereinen auch ein Publikationsinteresse der kleinen Medien und Beteiligten gehört, einen gerechten Ausgleich sucht. Erst dann hat dieses Urteil den Charakter eines Sieges für den Amateursport verdient.
Nachtrag: Hoffnung macht diese Aussage des WVF-Vizepräsident Michael Hurler, der nach dem Urteil der einen Schutz der Verwertung über das Hausrecht für unrealistisch hält: “Wir wehren uns ja nicht gegen das Filmen, sondern gegen das Verwerten.” (kicker.de). Hoffentlich mehr als eine Einzelmeinung!
In Ergänzung sei auf diesen Artikel “Wem gehört der Fußball?” bei spox.com verwiesen, sowie die Kommentare dazu.
Zitat aus einem Dialog von mir mit dem Verfasser mit Bezug auf den Artikel oben
Bailey :
@zielpublikum
Hab mir gerade deinen Kommentar den du verlinkt hast durchgelesen.
Auch eine sehr präzise Analyse dessen, was da gestern passiert ist.
In der Tat ist mir, als ich den Blog gestern geschrieben habe auch das Wort “Pyrrussieg” im Kopf herum gegangen.
Ich sehe die Aussage des WFV, es ginge nicht um die Filmerei per se sondern um die Verwertung ein wenig zweischneidig.
Denn zum einen bedeutet das, dass sie im Prinzip nichts dagegen haben, wenn irgendjemand Amateurspiele filmt und das vielleicht auch noch herumzeigt.
Auf der anderen Seite könnte man es freilich auch so interpretieren, dass der WFV Einrichtungen wie “Hartplatzhelden.de” in gewisser Weise “duldet”, und zwar solange, wie sich kein Geld mit dem Amateurfußball verdienen lässt bzw. solange Hartplatzhelden o.ä. nicht gewinnbringend arbeitet und sich da nichts verdienen lässt.
Sollte dies dann aber mal der Fall sein (und der Prozess ist die beste Publicity, die sie bekommen konnten) wäre man dann bereit, auf die Verein einzuwirken um deren Hausrecht in Kraft zu setzen.
Allerdings bleibt auch weiter fraglich, inwieweit dieser Einfluss dann wirklich reichen kann, da sich die betroffenen Vereine schon durch die Bank und auch schon in einem frühen Verfahrensstadium auf die Seite der Hartplatzhelden gestellt haben.
Aber die Sache kann dann 50:50 ausgehen.
Insoweit herrscht im Moment zumindest mal ein Burgfriede, der den Status quo aufrecht erhält.
Aber im Endeffekt stehen weder die Hartplatzhelden noch der WFV besser da als zuvor…
29.10.2010 | 16:23 Uhr 00
Zielpublikum : @bailey
Exakt! Es ist letztendlich keine Entscheidung getroffen, nur festgestellt worden, dass man wie beim Hornberger Schießen mit den gewählten Waffen nichts erreichen konnte. Nun aber kennt der Verband die Waffe der Wahl…
Ob die Vereine mitziehen ist überhaupt nicht absehbar. Die WFV hat aber ja schon im Vorfeld gesagt, dass sie sich als (sic!) Vertreter der Interessen der Vereine sieht, denn man versuche ja nur deren Verwertungsinteresse zu schützen – und hat damit auch so Unrecht nicht …
Man muss auch als Sympathisant der Hartplatzhelden durchaus zugeben, dass man hier eine ganz gefährliche Büchse der Pandorra aufmachte – ähnlich wie das Bosmann-Urteil, das ja auch im Grunde nur das Gute wollte, aber verheerend sich auswirkte. Reduziert man es um jegliche Sympathiewerte, steht sich nämlich hier ein gemeinnütziger Verband als Vertreter der kleinen Vereine und damit auch deren Mitglieder gegen einem kommerziellen Internet-Anbieter gegenüber. Das hört man sicher nicht gern, aber nur weil es die Hartplatzhelden bislang nicht schafften (egal ob gewollt oder nicht) satte Gewinne daraus zu erwirtschaften, heisst das ja nicht, dass es der nächste (dann ganz böööse) Unternehmer tut und sich auf das Feld beruft, das die Hartplatzhelden bereitet haben.
Daher: Ich sehe die Entwicklung nach der Entscheidung mit Argus-Augen…