6. Februar 2009
Dass Linkverkäufe generell von Google geächtet sind, ist bekannt, dass sie aufgrund der Kennzeichnungspflicht werblicher Inhalte ein Problem sind, auch. Dass Linkverkäufe aber nun von der Seite juristisch angegangen werden ‘über den’ berichtet wurde (und in diesem Artikel eben verkaufte Links eingebunden wurden), ist ein vollkommen neuer Aspekt – und einer mit enormen Drohpotenzial dazu!
C&A mahnt die-topnews.de ab : News.
C&A hält Google Adsense und Intelitxt Werbung in redaktioneller Berichterstattung über ihr Unternehmen für unlauter sowie unzulässig und stellt damit das weltweit bedeutendste Geschäftsmodell für Online-Werbung in Frage.
Sollte sich diese Abmahnung durchsetzen bzw. juristisch haltbar sein, dürfte das einen mittleren Erdrutsch im noch jungen Link-Verkaufs-Biz auslösen. Eine Sanktion seitens Google zu fürchten ist das eine, eine honorarbeschwerte Abmahnung aber etwas ganz anderes.
Kurzfristig werden zumindest die Handlungsbedarf haben bzw. das Risiko neu bewerten müssen, die automatisierte Systeme einsetzen (vgl. den Artikel “Grüne Links“).
Google wird sich die Hände reiben, könnte diese drohende Abmahnwelle die ungeliebten Kauf-Links effizienter beseitigen als sie selbst mit den eigenen Bordmitteln wie PageRank-Abstrafungen es je hätte erreichen können.
Weniger gefallen wird Google, dass Google AdSense auch ins Visier geriet:
Ebenso ist nach Meinung der Anwälte die Kennzeichnung “Google Anzeigen” nicht ausreichend, da sie nicht der von uns zugelassenen Adsense Werbung “Fotoshooting und Casting” sowie “Casting Kinder” zugeordnet sei. Auch die Kennzeichnung der Intellitxt Werbung durch das Wort “Werbung” ist nicht ausreichend, da die Schrift zu klein und kaum farblich vom Hintergrund abgehoben ist.
Mit ihrem Schreiben stellen die Anwälte die Geschäftsmodelle der bedeutendsten Anbieter für Online-Werbung in Frage. Nimmt man allein die Zahl der Webseiten, Blogs und Online Zeitungen die Google Adsense Anzeigen eingebunden haben, dürfte schnell klar werden von welcher Tragweite diese Angelegenheit ist.
Die ersten Reaktionen sind die üblichen Beißreflexe und “Sie kapieren es nicht“-Reaktionen. Differenzierter geht ix auf den konkreten Fall ein und zeigt auf, dass es sich im konkreten Fall tatsächlich um eine mindest grenzwertige Mischung von redaktionellem Inhalt und Werbung geht:
_„redaktionelle inhalte“ an werbungim gegenteil zum abgemahnten news-seiten-betreiber, glaube ich nicht, dass der textilhändler mit der abmahnung „das weltweit bedeutendste Geschäftsmodell für Online-Werbung in Frage“ stellt. ich glaube so ein geschäftsmodell, das kaum erkennbar adsense in pseudoredaktionelle-winztexte mischt und damit auf vornehmlich auf verwirrung des klickviehs setzt, stellt sich selbst in frage. textilhändler die wegen solcher lapalien ihre anwälte losschicken, allerdings auch.
Das Problem liegt in der juristischen Natur, des Prinzips. Denn wenn anhand eines vielleicht hier grenzwertigen Beispiel ein Präzendenzfall geschaffen wird, wird es auch weitere Kreise ziehen und (Abmahn-)Trittbrettfahrer auf den Plan rufen, ggf. um sich lästiger Berichterstatter auf diese Weite zu entledigen. Eine weitere Unsicherheit also wird kaum zu vermeiden sein.
23. Januar 2009
Auch schon mal grüne Links gesehen? Hat nichts mit grünen Männchen zu tun, also man könnte es getrost zugeben. Auch nicht mit Ökologie oder Bio.
Links sind traditionell blau, so lehrte es die Internet-Standard-Doktrin, ein besuchter Link lila – eine Standard-Vorgabe aus den ersten Internet-Tagen, die aber längst den gestalterischen Ansprüchen an Webdesign zum Opfer fiel. Sinnvoll war eine solche Normierung allemal, zumindest aus Gründen der Usability. Denn der Hintergrund war der, einen Link als solchen auch sofort zu erkennen. Dieses Bedürfnis der farblich so normierten Kennzeichnung wurde aber bald aufgegeben, auch weil ein interner Link in diesen Vorgaben nicht von einem externen Link unterscheidbar war und somit allein aus diesen Gründen die ersten Ansätze für Standardisierung als zu eng definiert waren.
Dieses Bedürfnis nach Kennzeichnung mag nun für viele keine Rolle spielen, doch spätestens bei Thema Werbung wird man hellhörig. “Intext-Links” sind für Werbetreibende höchst interessant. Der Internet-Leser hat längst gelernt Werbung in seinem Kopf weiträumig auszublenden und nicht mehr wahrzunehmen. Grund also für die Werbung “noch lauter zu schreien”, doch dies wird dann den Seitenbetreibern selbst irgendwann schon zu viel, oder eben dahin zu gehen, wo der Leser unweigerlich seine Aufmerksamkeit hinlenkt, dem Content.
Die Aufmerksamkeit des Users ist gezielt auf den Inhalt einer Seite gerichtet; genau hier ist die Intext-Werbung positioniert. Das Werbe-Format ist unaufdringlich: Es ruft keine Reaktanz beim User hervor.
Ivo Leunig im Interview auf interview-blog.de
Und da sind wir wieder bei den “grünen Links”. Aus Gründen der Kennzeichnung von Werbung in Form werblicher Links wäre dem User wenigstens geholfen, die Links (wie in diesem Artikel oben einmal demonstriert) mit einem eindeutigen Standard zu kennzeichnen. Erst dann ist für ihn erkennbar, ob der Link nun “werbemotiviert” oder eine autonome Empfehlung des Verfassers ist. Bemüht ist man allemal dieses Format einzuführen, daher dürften Internet-Nutzer durchaus bereits über solche grüne Links einmal gestolpert sein. Der Werbetreibende wiederum erhofft sich durch diese Transparenz eine höhere Akzeptanz.
Der Nutzer entscheidet selbst, ob er mehr an Werbung sehen möchte. Bewegt der User bei Interesse den Mauszeiger über ein besonders markiertes (unterstrichenes) Wort, öffnet sich ein Layer über dem Seiteninhalt. Ohne Mauszeiger-Bewegung liest der User unbehelligt auf der Website weiter. AdInside erzeugt eine nachweislich höhere Click-Through-Rate und das bei gleichzeitig höherer Nutzerzufriedenheit!
Ivo Leunig a.a.O.
Grundsätzlich habe ich selbst keine Probleme mit Links im Content, wenn sie zwei Kriterien erfüllen: Die Kennzeichnung als solche und einen sinnvollen Bezug zum Inhalt. Wenn also ein Link konkret gesetzt wird, weil er einen Bezug hat, sehe ich keinen Grund für eine pauschale Ablehnung von “werblichen” Links im Content. Die Motive, warum Links gesetzt werden, sind ja so oder so sehr heterogen und nicht immer nur von Tugend geprägt.
Probleme macht mir dagegen eine automatisierte Verlinkung, wie es bspw. (aber dies nur nach äußerem Anschein) hier exemplarisch bei Chip zu sehen ist. Wenn Schlagworte automatisiert durch ein Plugin/ein Programm gefunden und verlinkt werden. Dadurch entsteht bisweilen ein Wust aus Links im Text, die auch mit der Maus nur noch schwer zu umfahren sind.
Mein Fazit: Links im Content können sinnvoll sein, werblich oder nicht-werblich motiviert, am Ende sollte der Link einen gewissen Informationswert haben, der zum Content passt. Die Kennzeichnung von werblichen Links ist dabei sicher sinnvoll für mehr Transparenz, ein Allheilmittel ist es aber nicht. Am Ende ist es das Maß an Vernunft, das zwischen sinnvollem Einsatz (wozu auch das Interesse eines Seitenbetreibers an Vermarktung gehört) und Missbrauch entscheidet.
29. Oktober 2007
Die ersten Reaktionen auf die Strafaktion Googles für Link-Sünder fielen so aus wie erwartet: Unverständnis bis Zynismus bei den Betroffenen, Zustimmung und Spott bei denen die das schon immer ein Dorn im Auge war. Wenige Tage danach ist vielleicht Zeit noch einmal ganz subjektiv Revue passieren zu lassen, was denn eigentlich passiert ist.
Google reagierte also und machte seine Drohgebährden war: Wer Links verkauft, der wird dafür von Google sanktioniert. Ist das gerecht? Jein.
Auch mit nüchternem Kopf und frei von Adrenalin lassen sich nun mal zwei Seiten sehen. Es ist klar: Durch das Setzen eines Links gegen Bares wird sozusagen ein Beitrag dafür geleistet, dass eine Seite, die sonst vielleicht nicht so populär wäre, nun von Google als “besonders wichtig” gewertet wird. Wer also einen Link setzt, nicht weil er ihn gut findet sondern einfach bezahlt wird, der untergräbt damit die Basis des “unabhängigen Bewertungsalgorythmus” der Suchmaschine. Eine Sanktion, gerade auch nach Ankündigung, ist somit eigentlich legitim.
Diesen Standpunkt machen sich nun alle zu eigen, denen die Praxis (und Werbung oder bezahlte Rezensionen per se) schon immer ein Dorn im Auge war. Und so ganz kann man ihnen die kleine Freude und Häme also auch nicht übel nehmen. Wäre da nicht die andere Seite der Medaille. Denn – und da machen sich hoffentlich keine was vor – diese Link-Verkäufe wie in Deutschland praktiziert sind doch im Großen und Ganzen Peanuts. Zum einen werden – soweit ich das auch für mich verfolge – Seiten beworben, die nun wahrlich keine unseriösen Inhalte verfolgen und zudem eh schon populär sind, aber bspw. den Fokus auf eine bestimmte Rubrik richten wollen. Das mag dem Idealisten egal sein, denn falsch bleibt falsch, und dagegen kann man auch nichts einwenden. Aber es ist nun einmal so, dass man halt wieder mal an den Punkt angelangt, dass die, die sich wenigstens bemühen dieses Spiel sauber zu spielen (und dick und fett “Warnung! Hier kommt Werbung” drüber schreiben und sich über einen prominenten und sich auch bekennenden “Makler” vermarkten lassen) bestraft werden. Ich möchte und will gar nicht ins Detail gehen, wie viele “unseriöse” Angebote ich bereits erhielt, solche Links zu platzieren ohne mich dabei als Linkverkäufer zu outen (inkl. Vertragsvorlagen, bei deren Unterzeichnung ich mich zur absoluten Verschwiegenheit auch bzgl. des Anbieters verpflichtet hätte).
Bezahlte Rezensionen sind neben den Linkverkäufen offenbar der zweite Stein des Anstoßes. Gerade Rezensionen sind so manchen wohl besonders aufgestoßen. Ich las da Statements wie: Das wäre in Blogs ja so, als wenn man mitten im Gespräch mit einem Freund durch einen Werbehinweis unterbrochen würde. Für mich hinkt der Vergleich, denn ein vertrauliches Gespräch unter Freunden ist nun mal keine Pubilkation, mag sie auch noch so kumpelhaft formuliert sein.
Kurzum: Ja, ich verstehe die Kritik und habe für mich auch die Konsequenzen gezogen. Und die lautet: Keine Linkverkäufe in Zukunft mehr ohne das “nofollow”-Attribut. Und das ist für mich der Knackpunkt. Dieses “nofollow”-Attribut ist eigentlich genau dafür gedacht, dass Links platziert werden können ohne dass es für Suchmaschinen relevant ist. Eine Suchmaschine ignoriert solche Links (per Definition). Und als erstes hat trigami darauf reagiert. Sie erlauben nicht nur ab sofort das “nofollow”-Attribut, sie gestatten es sogar für die Anbieterkennzeichnung rückwirkend. Und auch bei Linklift beschäftigt man sich mit dem “nofollow”-Attribut.
Und noch ein Schlußwort in eigener Sache: Ich sehe ein und geh den Gang nach Canossa, dass ich mich “im weitesten Sinne” an der Manipulation des Rankings beteiligt habe. Wie ich es auch dreh und wende, auch weil es alle machen ist es noch lange nicht richtig und die Argumentation “dann will ich eben auch ein Stück vom Kuchen ab” zieht bei mir sonst eigentlich nicht. Auch dass ich mir schlicht keine allzu großen Gedanken machte, lasse ich nicht mehr gelten und so habe ich meinem Linkverkäufer auch geschrieben, dass ich keine Links mehr schalten will (auslaufende Aktionen davon unberührt, pacta sunt servanda), die das “nofollow”-Attribut nicht akzeptieren.
Was Rezensionen angeht sehe ich das aber nach wie vor anders. Dieses Blog ist nun einmal ein Blog, dass sich auch und gerade als Verbraucher-Bog sieht. Es ist meine selbsternannte Aufgabe Websites und Dienste nach Gutdünken zu testen und zu bewerten. Ich tue das, manchmal auf Empfehlung, manchmal weil man mir irgendeinen “Merchandise-Mist” zuschickt und manchmal eben auch gegen Entlohnung. Ich rezensiere nun mal gern, und wenn ich dafür Geld bekomme: Prima! Meine Unabhängigkeit bei der Rezension ist dabei mein eigener Anspruch und keine Frage der Etikette nach außen. Korrekt ist, dass Anbieter mit dem “nofollow”-Attribut gekennzeichnet werden muss (in dem Fall trigami), aber was in aller Welt soll daran schlecht sein auf Dienste wie “sportsfreunde.de” zu verlinken oder “plazes.com”? Über die meisten hätte ich vielleicht auch so einmal etwas geschrieben. Nein, das geht mir einfach zu weit.
Man wird gespannt sein, wie Google darauf reagiert. Akzeptiert man den Einsatz des “nofollow”-Attribut müsste der alte PageRank für die sanktionierten Seiten zurückkommen. Akzeptiert man es nicht, bedeutet das für mich, dass es um die Reinheit des Rankings nie ging und man nur Mitbewerbern im Werbemarkt das Wasser abgraben wollte.
Nachtrag
Eine Ansicht, die ich so gar nicht teilen kann nach meinen aktuellen Beobachtungen, die aber eine Auseinandersetzung verdient:
»Keine Abstrafung durch Google – PageRank-Algorithmus wurde bereits Anfang August geändert«
Wenn nur ein Teil davon stimmen würde, wäre das nicht weniger ärgerlich für die Betroffenen, aber dann würde den ganzen Abstraf-Befürwortern, die nun mit blumigen Worten die Gottesstrafe begründen und begrüßen, ziemlich die Argumentation ausgehen…
24. März 2006
23. März 2006
22. März 2006
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