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Urteil rechtskräftig: Abmahnanwalt geht in Haft

Es zeichnete sich ab, nun bestätigte das Kammergericht das Urteil.

Der als “Abmahnanwalt” berüchtigte Günter Freiherr von Gravenreuth muss wegen Betrugs der taz 14 Monate in Haft. Das Kammergericht hat am 2. Februar 2009 seine Revision verworfen.

via

Urteil gegen von Gravenreuth rechtskräftig: Abmahnanwalt muss in Haft – taz.de.

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Kann man einen Avatar beklauen?

Das war “meine” News am Wochenende: Einem Avatar wurde in einem Online-Rollenspiel  seine Ausrüstungsgegenstände “gestohlen”. Allein mit dem juristischen Terminus “Diebstahl” scheitert man schon, aber dass die Ausrüstung, das Inventar, eines Avatars ‘Geld wert’ sind ist nicht nur ob der Zeit begründet, die man dafür investierte, sondern auch bisweilen in der nackten Tatsache, dass manche Dinge tatsächlich auch Geld gekostet haben.

Diebstahl im Onlinespiel: Polizei fahndet nach Phönixschuhen – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Netzwelt.

Die Bochumer Polizei ermittelt in einem Fall von Diebstahl: Ein Himmelstränenband, Phönixschuhe, ein Siamesenmesser und sieben Millionen Yang wurden gestohlen. Das ist lustig, aber auch ein bemerkenswerter Präzedenzfall in Deutschland: das Opfer ist ein Avatar, der Tatort liegt im Cyberspace.

Dass Ausrüstungsgegenstände verloren gehen können, liegt schon in der Natur der Sache. Auch in Second Life zittert mancher vor dem Totalverlust durch Datenbankcrash – denn für den normalen Nutzer ist ein Backup seines Inventory nicht vorgesehen. Dass dieser Verlust nun von Dritten gezielt und mit “Enteignungsabsicht” geschehen kann ist, stellt schon eine Menge technischer Fragen.

Als ich mich darüber so in der Hinterhaus-Kommune zu Tische erzürnte, warum die Politik sich hier nicht längst mal Gedanken gemacht habe und wieder mal abwarte, was denn so geschehe und wie sich die Gerichte mit den ersten Problemfällen so herumschlagen, machte die beste Ehefrau den entscheidenden Einwand: Wir Deutsche neigen doch eh schon dazu alles zu verkomplizieren, wenn wir sowas im Voraus regeln wollten, will man sich die Komplexität so einer Regelung nicht einmal ausmalen …

Also doch einfach mal abwarten, was aus Fällen wie diesen wird.

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Muss der Abmahnanwalt wirklich hinter Gitter?

Man kannte und fürchtete ihn in Netzkreisen als den “Abmahnanwalt”, seinen juristischen Disput mit der taz verfolgten daher viele mit einer gewissen Häme. Als es sich zu einem strafrechtlichen Prozeß entwickelte, gab es endgültig böses Grinsen und als dann das Urteil fiel, glucksten so manche vor Freude, erst Recht als die Strafe “Haft” lauten sollte.

Im September 2008 verurteilte das Landgericht Berlin den als “Abmahnanwalt” berüchtigten Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu vierzehn Monaten Haft
Quelle: taz

Jetzt liest man zwar oft bei solchen Fällen “Haft”, man glaubt das aber nicht so richtig. Am Ende läuft das gerade bei Promis oder Menschen mit Geld und Macht immer auf Bewährung raus, also ein kleiner Makel im Lebenslauf und am Ende paar Tausender an gemeinnützige Projekte – und Akte zu. Man wartete also auf die schriftliche Urteilsbegründung und das liegt nun offenbar vor (Quelle: taz). Und siehe da, was hier so zu lesen ist, könnte auch einer Revision stand halten, denn die Richter des LG Berlin führen folgendes aus:

die Strafzumessung sei “in dieser Höhe unbedingt erforderlich. Die Vollstreckung dieser Strafe konnte … nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Denn dem Angeklagten kann nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden. (…) Es handelt sich somit bei diesen Straftaten des Angeklagten nicht um ein einmaliges Versagen im Einzelfall bzw. um ein Versagen in einem eng umgrenzten Zeitraum oder aufgrund einer besonderen, die Begehung solcher Taten besonders begünstigenden Konstellation, sondern um wiederholte und erhebliche Rechtsverstöße über einen längeren Zeitraum, die der Angeklagte in Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt mit dem Ziel der eigenen ungerechtfertigten Bereicherung auf Kosten Anderer begangen hat, obwohl seine wirtschaftlichen Verhältnisse “geordnet” sind. Es ist daher zu befürchten, dass der Angeklagte auch künftig insbesondere Vermögensstraftaten begehen wird, so dass ihm keine positive Legalprognose gestellt werden kann.”
Quelle: taz “Keine positive Legalprognose

:mrgreen:

Ob das LG Hamburg auch so geurteilt hätte …

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Ausgekocht – Kochbuch-Abmahnungen vor dem Ende?

Da lacht der Nerd. Offenbar ist doch noch intelligentes Leben im Planeten Justizia gefunden worden. Das OLG Hamburg ist laut heise.de wohl bereit und in der Lage den berühmt und gefürchteten “Brötchen-Abmahnungen” zumindest teilweise das Wasser abzugraben.

Doch abwarten, noch ist nur die Ansicht des Kammervorsitzenden bekannt, ob es zu einem entsprechenden Urteil kommt und was das überhaupt bedeuten würde:

In Sachen Marions Kochbuch: OLG Hamburg stärkt Forenbetreibern den Rücken

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Abgemahnt wegen WordPress Plugin »Subscribe to Comments«

Bloggersdorf in Aufruhr, Anwälte wurden losgelassen.

Und “Nein”, es überrascht mich dann nicht wirklich, denn die latente Gefahr bestand in der Tat, dass sie sich dann realisierte, ist eine andere Sache.

Das Plugin »Subscribe to Comments« gehörte für mich aus Usablity-Gründen ganz oben auf die Liste der Plugins, die man haben muss. Es ist einfach unglaublich praktisch und unterstützt die Kommentarkultur, wenn man sich auf einen eigenen Kommentar hin benachrichtigen lassen kann, wenn zu dieser Thema/Artikel andere auch einen Kommentar abgeben oder eine Antwort erfolgt. Doch das Problem ist das gleiche im Grunde, wie bei Newsletter und eCards: Es “kann” eben missbracht werden.

Ohne auf die Details des zu Grunde liegenden Abmahnfalles im Upload-Magazin eingehen zu können oder zu wollen, ist der Umstand nicht wegzuleugnen:

Das Problem der Funktion: Die E-Mail-Adresse wird im Vorfeld nicht überprüft und bestätigt, jeder Nutzer kann im Feld “E-Mail” jede beliebige Adresse angeben. Mögliches Szenario: Dieses Feature wird missbraucht, indem eine fremde Mailadresse angegeben wird und die Benachrichtigungen über neue Kommentare landen dann bei jemandem, der sie nicht bestellt hat. Das klingt für manche sicher harmlos, aber genau diese Lücke im System ist der mögliche Auslöser einer Abmahnung.
Quelle: upload-magazin.de

Es ist reiner Zufall, dass wir das Thema hier in den Kommentaren gerade thematisierten: Es muss ja nicht immer Missbrauch sein, manchmal ist es Unachtsamkeit, fehlendes Unrechtsbewusstsein oder schlicht Unkenntnis oder ein “Jux”, der dazu führt, dass andere mit solchen Einträgen falscher E-Mail-Adressen faktisch belästigt werden. Und das darf man nicht außer Acht lassen bei aller Empörung, dass nun wieder ein nützliches und sinnvolles Feature im Web 2.0 rechtlich bedenklich und abmahnbedroht ist.

Tatsache ist, dass ein »Subscribe to Comments« durch die nun bekannt gewordene Abmahnung neue Brisanz birgt. Die Abmahnung an sich ändert ja nichts an der rechtlichen Beurteilung, eine Abmahnung dokumentiert im Wesentlichen nur eine Rechtsauffassung, die vor Gericht nicht halten muss. Aber durch die Abmahnung wird der Finger auf die Wunde gelegt und könnte andere zum Trittbrettfahren einer weiteren Abmahnung ermuntern. Es ist ja nicht so, dass man noch nie davon gehört habe, dass es auch unredliche Anwälte geben soll (… sicher nur so ein Gerede …), die solche Fälle, die zur Abmahnung führen könnten, wenn nicht initiieren so doch aktiv sich herbeiwünschen … Kurzum: Ich sehe das Plugin genauso rechtlich bedenklich wie vorher, aber das Risiko, dass man deswegen belangt wird, ist sicher deutlich gestiegen – ich werde daher vorerst darauf hier im Blog verzichten und dies auch so als Empfehlung weitergeben.

Es ist sicher eine Krux, dass der rechtliche Bedenkenträger vieles im Netz behindert und das Risiko auf Abmahnungen viel Dynamik und Spaß an der Sache nimmt, gerade die Kommentarbenachrichtigung war für mich enorm wichtig um verschiedenen Threads folgen zu können, bei denen ich mich selbst mit einem Kommentar beteiligte. Aber jammern gilt nicht. Man darf eben nicht vergessen, dass es tatsächlich für manche eine Belästigung sein kann, dass ist nicht von der Hand zu weisen. Und man kann da nicht vom Belästigten verlangen, dass er alle Störer erst mal anschreibt und den ganzen Ärger der Nachverfolgung hat, vielleicht am Ende nur um dann von der Quelle ne blöde Antwort zu kriegen mit dem Hinweis: Dann wende dich doch an den, der die Adresse eingetragen hat – wohl wissend, dass dies in der Regel faktisch nicht möglich ist.

Auch wenn ich diese Abmahnpraxis für eine Plage halte: Das Übel steckt darin, dass solche Tools faktisch missbraucht werden können und missbraucht werden. Vor diesem Hintergrund muss man die Kröte wohl schlucken und sich anderes einfallen lassen. Eine gute Lösung wäre sicher, wenn man das Plugin so erweitern könnte, dass man nur als “Subscriber”, der seine Mail persönlich einmal bestätigt hat, diese Funktion nutzen kann. Wäre prima, wenn das der Plugin-Autor integrieren könnte.

Nachtrag/Anmerkung: Wie auch von donvanone und anderen Orts empfohlen, bietet das Plugin CommentMailer24 einen ganz entscheidenden Vorteil an dieser Stelle: Eine Opt-In-Mail, die man erst anklicken muss, um dann wirklich die Benachrichtigung zu erhalten. Das müsste der von der Justiz als bis dato akzeptablen Newsletter-Option jedenfalls sehr nahe kommen und das Risiko senken. Ich hab es jetzt hier mal eingebaut und getestet. Leider enthält die Benachrichtugung aber nur einen Hinweis, dass es nen neuen Kommentar gibt, aber nicht welchen. Das hat sicher sein Für und Wider. Einerseits war es – gerade um die Kommentare moderieren und überwachen zu können – wichtig, per Mail lesen zu können, was kommentiert wurde, andererseits war die Kombination mit dem Plugin »Edit Comments« ein gewisses Problem, da man nicht unbedingt die letzte Version las. – Kurzum: Eine Übergangslösung allemal, eine Vereiningung beider Plugins inklusive der Benachrichtigung bei Änderungen bestehender Kommentare wäre aber der Traum …

Update: Bei donvanone gibt’s die Anleitung zum Glücklichsein – oder: Wie bringe ich meine Benachrichtigung zum Reden, also zur Wiedergabe des Kommentarinhalts. Sollte Don unbedingt mal dem Plugin-Autoren schicken! Merci bien!

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Apropos Justiz: WP Plugin “moderate some comments”

Nützliches Plugin, wenn man meint, mancher unbrisante Beitrag könnte doch zu Brisanz führen…

Mit dem Mini-Plugin für WordPress »ag Moderate Some Comments« kann man seine normale Kommentar-Moderation für einzelne Beiträge umstellen.

Hintergrund: Kommentare komplett unmoderiert einlaufen zu lassen ist eh fast schon fahrlässig in den heutigen Zeiten, daher steuert man mindestens bei bestimmten Inhalten dagegen oder lässt nicht jeden Kommentar-Neuling sofort durch ans Rednerpult. Dennoch kann auch das noch zu lax sein, wenn man befürchtet, mancher nehme einen Artikel zu sehr als Steilvorlage um im Schutze der Anonymität (und auf “Kosten und Risiko” des Blogbetreibers) mal abzuledern. Da Herrn Niggemeier gerichtlich beschieden wurde, man müsse bei “brisanten” Themen immer moderieren, hieße das in der Konsequenz, dass man entweder komplett auf jegliche Beiträge verzichtet, die eine gewisse Brisanz auch nur ansatzweise haben, oder man stellt komplett auf Moderation um. Beide Lösungen sind in der Praxis nicht zu gebrauchen. WordPress lässt keine Steuerung im Einzelfall zu.

Mit diesem Plugin kann man nun einzelne Artikel markieren um alle Kommentare nur bzgl. dieses Artikels moderieren zu können. Die Steuerung erfordert aber (es ist Plugin-Verion 0.1) etwas Mut an den Quelltext des Plugins zu gehen, denn dort muss man per Hand die Artikelnummer eintragen. Wenn die Permalink-Struktur umgestellt ist, muss man die Artikel-ID aus der Verwaltung in der WordPress-Admin auslesen, aber beides ist ja eigentlich kein Hexenwerk.

Dickes Lob für den Plugin-Autoren: Problem erkannt und gelöst!

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Justiz erklärt Internet für realitätsfremd

Ein persönlicher und subjektiver Kommentar zum Thema Internet, Urteile und Rechtsverständnis von Alexander Endl, Assessor jur., als Reaktion auf das Urteil des LG Hamburg “Google Bildersuche” (Az. 308 O 42/06) – Kommentare werden moderiert – Die Headline/der Titel ist ironisch zu verstehen

Das LG Hamburg ist leider kein Handy – und das ist leider nicht mal witzig. Denn wir sprechen hier von der Justiz (Landgericht) und damit von möglichen Kolleteralschäden in allen Bereichen und vor allem von einer “Auffassung des Gerichts”, die einem zu denken gibt.

Das LG Hamburg zeichnet immer wieder für Urteile im Bereich Internet verantwortlich, die irgendwo zwischen hysterischem Lachen und Fassungslosigkeit auspendeln lassen. Jüngster “Schildbürgerstreich”, möchte man fast sagen – und die Polemik sei in all meine Subjektivität erlaubt -, ist das Urteil gegen die Bildersuche Googles. Meinen Hang zur äußerst kritischen Beobachtung der Entwicklung Googles (auf dem Weg zur Weltherrschaft) vorausgeschickt, kann ich hier nur die Hände über den Kopf zusammenschlagen.

Das Gericht verbietet Google Deutschland, bestimmte Bilder als Thumbnail in der Suchergebnisliste zu zeigen. Die “Urheberrechtskammer” des Landgerichts gab damit dem Künstler Thomas Horn Recht, der unterbinden wollte, dass Google fünf seiner urheberrechtlich geschützten Comiczeichnungen mit der Figur “PsykoMan” im Index der Bildersuchmaschine führt. Weil Google die dem Kläger zustehenden ausschließlichen Nutzungsrechte verletze, habe dieser einen Unterlassungsanspruch gegen den Suchmaschinenriesen.
Quelle: heise.de

Jetzt ist richtig, dass diese Art der automatisierten Erstellung von Thumbnails auf rechtlich dünnem Eis stand, doch sind wir mal ehrlich – einem rein theoretisch “dünnem” Eis, denn faktisch ist diese Art der Thumbnail-Erstellung weltweit anerkannt und ‘Gang und Gebe’, es fehlt lediglich der juristische Unterbau in einem juristischen System, dass – auch das wurde oft genug schon offengelegt – dem Internet in 15 Jahren noch keine Antworten geben konnte.

Was soll’s? Wird mancher sagen, Entscheidungen – mitunter auch Fehlentscheidungen – der Gerichte gibt es viele, Google wird sich das sicher nicht gefallen lassen. Der “Aufreger” an der Sache ist für mich daher mehr die Denke, das Gedankengebäude, das Sachverständnis, das hier offenbar wird.

In der Hamburger Verhandlung hat der Richter Prozessbeobachtern zufolge erklärt, Google habe ja die Möglichkeit, anstatt Thumbnails eine textliche Umschreibung der indizierten Abbildungen zu veröffentlichen. Dies brachte Google auf die Palme: Solcherlei Aussagen zeugten “von einer nutzerfernen, technologiefeindlichen Auffassung des Gerichts”, polterte Unternehmenssprecher Kay Oberbeck gegenüber heise online. “Die gegen die Interessen deutscher Internetnutzer gerichtete Entscheidung des LG Hamburg ist ein großer Schritt zurück ins digitale Steinzeitalter. Millionen von Internetnutzern und viele Tausende von Webseitenbetreibern in Deutschland müssten unter einer möglichen Einstellung der Bildersuche leiden, obwohl diese in allen anderen Ländern der EU für zulässig erachtet wird.”
Quelle: heise.de

Für mich ist es eine Bankrotterklärung, wenn die Justiz nicht in der Lage ist, wenigstens ansatzweise sich der tatsächlichen Thematiken inhaltlich stellen zu können. In den spätern 90er versuchte man sich Urteile, wie das eines mir damals persönlich bekannten Anwalts, der vor Gericht verlor, weil die Richter ein Online-Gästebuch in ihrer Urteilsfindung mit einem ausgelegten Gästebuch in einem Hotel verglich, ebenso mit dem jugendlichen Alter des Internets zu erklären, wie Aussagen der damaligen Justizministerin, man wolle nun aktiv etwas für den Jugendschutz tun und werde jugendgefährdende Inhalte im Internet erst ab 23:00 Uhr zulassen… Das war damals, doch heute sind wir im 21. Jahrhundert und das Internet ist längst flügge geworden und bestimmt in vielen Teilen unser aller Leben.

Gerade aber das LG Hamburg tut sich da immer wieder als Quell neuer Irrungen und Wirrungen auf. Bereits 1998 erlangte man Berühmtheit für die Entscheidung “Haftung für Links”, das bis heute für das Aufblähen jedes Impressums um den so genannten Disclaimer mit verantwortlich zeichnet. Sicher steht dieses Urteil in welcher Form auch immer auf dem Boden des geltenden Rechts, seine Auslegung offenbarte aber nach meinem subjektiven Empfinden zwar die Kenntnis des Rechts, nicht aber des Hier & Jetzt.

Ich mache mir zwar an der Stelle nicht wie der Schockwellenreiter »Sorgen um den Geisteszustand«, wohl aber mit ihm um »die Kompetenz einiger Hamburger Richter«.

Ist es ein Zufall, dass auch am LG Hamburg die Urteile um lustige Bilder von Backwaren und anderem Zubereiteten stets verhandelt und meist im Sinne des Klagenden entschieden werden? Das würde keiner wagen öffentlich zu behaupten. Offenbar aber findet man gerade am LG Hamburg eine sehr konservative Meinug hinsichtlich der Einordnung der neuen virtuellen in der realen Welt vor. Daher auch kein Wunder, wenn auch das Urteil zur Forenhaftung aus der Hansestadt stammt – die damalige Begründung der Kammer spricht Bände:

Demnach handelt es sich bei Webforen um eine “besonders gefährliche Einrichtung”. Derjenige, der eine solche Gefahrenquelle betreibe, sei einer verschärften Haftung unterworfen.
[...]
Die Kammer sieht den Verlag als so genannten “Störer”, weil er über sein Forum die unzulässigen Blockadeaufrufe verbreitet habe. Schließlich sei er in der Lage, die Aufrufe zu unterbinden, indem “die Einträge vor ihrer Freischaltung auf die rechtliche Zulässigkeit ihres jeweiligen Inhalts überprüft werden.” Dem Argument des Heise Zeitschriften Verlags, dass eine laufende Kontrolle der Inhalte angesichts von mehr als 200.000 Beiträgen pro Monat nicht zu leisten und damit unzumutbar sei, erteilte das Gericht eine klare Absage.

Quelle: heise.de

Muss ich erwähnen, vor wem Stefan Niggemeier vor Gericht stand und folgende Rechtsauffassung sich entgegenhalten lassen musste? Ein Auszug aus der Zusammenfassung von der Website:

Nach Ansicht der Richter hätte ich mit rechtswidrigen Kommentaren zu meinem Eintrag „Call-TV-Mimeusen” rechnen müssen. Das ergebe sich aus seiner Brisanz und zeige sich auch darin, dass schon vor dem Kommentar, den ich entfernt habe, eine Reihe Kommentare abgegeben wurden, die an der Grenze zu Rechtsverstößen seien, wenn nicht darüber hinaus. Bei solch brisanten Blog-Einträgen sei ich dazu verpflichtet, die Kommentare vorab zu kontrollieren, insbesondere, da ich anonyme Kommentare unter Pseudonym zuließe.
Quelle: stefan-niggemeier.de

Dass man das (auch richterlich juristisch) anders sehen kann und wie der Fall ausging, kann man hier nachlesen.

Wie sagte neulich eine freundliche Stimme vom Band einer Hotline zu mir: »Ich fürchte, so kommen wir nicht weiter«. Richtig.

Solange sich nicht in Politik und Justiz ein gewisser Realitätssinn bzgl. des Internets ausbreitet, wird es zu teils abstrusen Entwicklungen kommen, die einem manchmal zum Schmunzeln bringen (wie die lustige Idee der Justizministerin beim 23:00 Uhr-Vorschlag) und manchmal nur zum Kopfschütteln (wie die Verfügung gegen Arcor, man dürfe nicht mehr auf einschlägige P0rno-Seiten routen). Vorschläge und Entscheidungen die zeigen, wie wenig man die Technologie und den Gesamtzusammenhang verstanden hat, da solche Entscheidungen nicht umsetzbar/durchsetzbar sind oder nahezu spielend von jedem umgangen werden kann, der eine Suchmaschine bedienen und lesen kann. – Leider aber lassen sie auch vielen die Hände reiben, und das auf Kosten von Menschen, die das Internet bereits als selbstverständlich ansehen und gerne vernünftige Regeln und Leitlinien sehen würden um im Netz Ideen zu entwickeln.

Was wir nicht brauchen ist ein Klassenkampf der Generationen und Ansichten. Weder eine Beugung unter der Allgegenwärtigkeit des Internets, noch eine Unterwerfung unter der Annahme der Unendlichkeit der Gültigkeit rechtlicher Maxime von Gestern im Heute.

Denn die Erkenntnis, dass der junge Wein nicht in die alten Schläuchen passt, also dass das Internet nicht im bestehenden Rechtssystem geregelt werden kann, wäre ja der erste Schritt. Die Regeln anzupassen der zweite, doch dann käme noch ein weiterer – der wohl wichtigste: Man müsste dann beginnen zu gestalten! Aber da wir ganz offenbar noch gerade nicht mal Stufe 1 stabil erreicht haben, werden eben andere Fakten schaffen und “gestalten”, wie Unternehmen und Anwälte. Und dann stehen wir vielleicht in ein paar Jahren vor einem ähnlichen Scherbenhaufen wie im Bankensystem heute, wo man auch immer dachte: Das regelt sich schon von alleine. Ein Irrtum – ein Irrtum einer ganzen Gesellschaft.

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